Im Namen aller Kostenträger im Land Berlin wurde von der AOK Nordost, die Handlungsempfehlung bei Personalausfall in der Pflege durch Covid-19 mit Stand 21.12.2020 aktualisiert. Sie gilt nunmehr bis 31.03.2021. Diese Handlungsempfehlung soll Leistungserbringern in der ambulanten und stationären Pflege eine Orientierung geben, wie bei größeren Engpässen in der Personalverfügbarkeit durch Quarantäne bzw. Infektion mit dem Coronavirus die Aufrechterhaltung der fachgerechten pflegerischen Versorgung sichergestellt werden kann.
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