Der Paritätische Gesamtverband:
Sehr geehrte Damen und Herren, in unserem Rundschreiben ist uns bedauerlicherweise ein Fehler unterlaufen.
bezeichnete Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung beträgt einheitlich für
jährlich EURO 45.000,-- (nicht 49.000,--) Wir bitten, das Versehen zu entschuldigen.
Nachsatz: Die Korrektur wurde im obigen "alten" Artikel bereits berücksichtigt!
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Sozialversicherungswerte 2010 - Korrektur
- Kategorie: Verwaltung - Bund/Land/Bezirke
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