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Sozialversicherungswerte 2010 - Korrektur

Der Paritätische Gesamtverband:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserem Rundschreiben ist uns bedauerlicherweise ein Fehler unterlaufen.


Die unter 1b) Kranken- und Pflegeversicherung

bezeichnete Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung beträgt einheitlich für


Alle Bundesländer

jährlich EURO 45.000,-- (nicht 49.000,--)
monatlich EURO 3.750,--

Wir bitten, das Versehen zu entschuldigen.


Mit freundlichen Grüßen


Werner Hesse Gertrud Tacke
Geschäftsführer Ref. für Arbeits- und Zivilrecht

 

Nachsatz:

Die Korrektur wurde im obigen "alten" Artikel bereits berücksichtigt!

 

verknüpfte Artikel:

Sozialversicherungswerte 2010

 

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