Die Verwaltung (SenGUV) informiert über aktuelle Veränderungen bei der Information über Krankenhäuser im Land Berlin, die zur Aufnahme von psychisch Kranken verpflichtet sind, wenn kein anderes Krankenhaus zur Aufnahme bereit ist. Die aktualisierte Liste ersetzt die bislang bestehende. Veränderungen ergeben sich insbesondere für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf sowie für die Zielgruppe "Kinder und Jugendliche". Die Angabe der Veränderungen und die bezirkliche Übersicht sind nebenstehend abrufbar hinterlegt. Stand vom Dezember 2009 |
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Downloads: SenGUV Berlin - Unterbringung psych. Kranker - Liste der Krankenhäuser mit Aufnahmeverpflichtung (194.99 kB)
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Unterbringung von psychisch kranken Menschen in Berlin - Krankenhausliste
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