Die Information, die der federführende Verband auf Grund einer Rückmeldung von SenIAS an die Trägerverbände der Wohnungslosenhilfe übermittelt, sind für die Paritätischen Leistungserbringer nebenstehend als Download hinterlegt. Demnach haben sich die Amtsleiter für die Sozialhilfeträger darauf verständigt, als den für erforderlich gehaltenen Nachweis über erbrachte Leistungen von leistungserbringenden Projekten die fortgeschriebenen Hilfepläne abzufordern. Dem Verfahrensvorschlag, eine entsprechende Regelung auf der Ebene der KO 75 beschließen zu lassen, nachdem auf der Fachebene Einvernehmen hergestellt wurde, ist nicht gefolgt worden. Die Einschätzung des federführenden Verbandes (DWBO) zum Verfahren lässt sich dem nebenstehenden Download entnehmen. Im Nachgang deutlich wurde, dass der Bezirk Pankow auf die kritische Würdigung des ursprünglich etwas anderen Nachweisverfahrens relativ rasch reagiert hatte, so dass die zwischenzeitlich bei einzelnen Leistungserbringern eingehenden Anforderungen nach erbrachten Leistungen mit kalkulierten Zeitanteilen als gegenstandslos anzusehen sind. |
verknüpfte Artikel: Rückmeldung von SenIAS zum Thema „Nachweisverfahren für § 67 SGB XII“
Downloads:
Downloads für Mitglieder: pdf Merkblatt Abwesenheit Leistungsberechtigter Par. 67-68 SGB XII (373.64 kB) pdf DPW-Schreiben Bezirksamt Pankow Nachweisverfahren (26.86 kB) pdf Schreiben Pfahler Nachweisverfahren (8.32 kB)
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Federführender Verband für den LIGA UA Wohnungslosenhilfe informiert über Nachweisverfahren
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