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WKW2015 - „Was kostet wo wie viel? 2015“ – Berliner Bezirke und Verwaltungen im Kostenvergleichen (u.a. bei der Hilfe zur Pflege und Betreuung)

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat am 30.1.2017 die Broschüren "Was kostet wo wie viel?" für das Berichtsdatenjahr 2015 veröffentlicht (s. nebenstehende Downloads). Der Kostenvergleich der Berliner Verwaltungen ist u.a. mit Blick auf die Hilfe zur Pflege oder das Themenfeld rechtliche Betreuung interessant. Empfehlenswert ist in einigen Bereichen stets ein Vergleich mit den Vorjahren (vgl. nebenstehend verlinkte Artikel).

Ausgewählte Erkenntnisse im Kontext der Pflege ambulant und stationär sind:

  • Auf Ebene der Bezirksämter entfallen 6,43% der der Gesamtkosten auf die Hilfe zur Pflege
  • In der ambulanten Hilfe zur Pflege gingen 2015 die Ausgaben in der Pflegestufe 0 und 1 weiterhin zurück (u.a. -5,01%) und stiegen in der Pflegestufe 2 (+1,56%) und in Pflegestufe 3 (+4,56%) an.
  • Die Ausgaben in der „ambulanten Intensivpflege“ die gem. Berichtsdefinition mindestens 16 Std./Tag Pflege umschreibt, gingen um -2,75% zurück. Anzunehmen ist, dass die Definition die Leistungen der persönlichen Assistenz nach LK 32 beschreibt.
  • Zusammenfassend stellt der Bericht fest: „Diese Entwicklung ist durchaus bemerkenswert, da in den Jahren zuvor überwiegend steigende Fallaufwendungen zu verzeichnen waren. Sie steht nachweislich in unmittelbarem Zusammenhang mit den Ergebnissen der o.a. Organisationsentwicklung. Der Senat ist bemüht, diese Entwicklung zu verfestigen. Hierzu trugen auch die intensivierten Bemühungen bei, Leistungsmissbrauch in der ambulanten Hilfe aufzudecken und zu bekämpfen.“
  • Ferner sei „Auffällig ist, dass bei steigendem Pflegebedarf die durchschnittlichen Kosten für ambulante Pflegeleistungen (ohne Leistungen in Wohngemeinschaften für Demente) stark ansteigen und auch bei vergleichbarem Pflegebedarf deutlich über den einer stationären Unterbringung liegen. In der Pflegestufe 3 (ohne Intensivpflege) sind die durchschnittlichen Kosten der ambulanten Versorgung mehr als doppelt so hoch wie der Durchschnitt bei einer stationären Unterbringung.“

Das Themenfeld der rechtlichen Betreuung ist nicht nur mit Blick auf die Fachtagung "Selbstbestimmung und Vollmacht statt Ohnmacht" zur Situation und Perspektiven der Rechtlichen Betreuung in Berlin am 22.03.2017 aufschlussreich:

  • Die Ausgabenentwicklung ist ab S. 31 im Bereich Justiz dokumentiert. Die Kosten zur Bearbeitung einer Betreuungs- oder Pflegschaftssache für Erwachsene beim Amtsgericht steigen auf 1.131 Euro / „Stück“ bei 75.193 Fällen 2015. Das Produkt umfasst Unterbringungsverfahren, Pflegschaftssachen für Erwachsene, die Anordnung einer Betreuung und deren Überwachung sowie sonstige Verfahren, nicht jedoch die Betreuervergütung.
  • Wichtig sind die Grundaussagen: „Durch die Betreuungsrichterinnen und -richter werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben in richterlicher Unabhängigkeit geeignete Betreuer ausgewählt und bestellt. Bei der Auswahlentscheidung ist die gesetzlich vorgegebene Reihenfolge zu beachten: zur Betreuerin/zum Betreuer soll eine natürliche Person bestellt werden, der Wille der Betroffenen oder des Betroffenen hat Vorrang, auf verwandtschaftliche und persönliche Beziehungen ist Rücksicht zu nehmen, das Ehrenamt hat Vorrang und Berufsbetreuer sollen nur bestellt werden, wenn keine andere geeignete, ehrenamtlich tätige Person zur Verfügung steht. Erst wenn die Betroffene oder der Betroffene durch eine oder mehrere natürliche Personen nicht hinreichend betreut werden kann, darf ein Betreuungsverein bestellt werden und nur wenn auch insoweit der Bedarf nicht gedeckt werden kann, darf nach dem Auffangtatbestand die Betreuungsbehörde als Betreuer bestellt werden.“

Ausführliche Informationen in den nebenstehend Downloads:
- Was kostet wo wie viel? Berliner Senatsverwaltungen im Kostenvergleich 2015
- Was kostet wo wie viel? Berliner Bezirke im Kostenvergleich 2015

Pressemitteilung vom 30.01.2017:

"Was kostet wo wie viel?" - Aktueller Kostenvergleich der Berliner Verwaltung erschienen

Transparenz und Vergleichbarkeit – das sind die Kernanliegen der Broschüre „Was kostet wo wie viel?“ Darin werden nun schon zum 16. Mal Informationen über ausgewählte Leistungen der Bezirke sowie – zum fünften Mal – der Hauptverwaltung zusammengestellt.

Das Land Berlin hat in den zurückliegenden Jahren besonders in der Verwaltung einen konsequenten Einsparkurs verfolgt. Dank der deutlich verbesserten Einnahmesituation des Landes steht mehr Finanzkraft für das erweiterte Aufgabenspektrum der wachsenden Stadt zur Verfügung, z.B. für die Sanierung bzw. den Neubau von Gebäuden und eine aufgabenbezogene Erweiterung des Personals.

Anhand von Produkten bzw. Produktzusammenfassungen stellt „Was kostet wo wie viel?“ das umfassende Aufgabenspektrum dar. Die Broschüre macht auch deutlich, wie umfassend das Aufgabenspektrum der verschiedenen Verwaltungsebenen ist. Die strukturierte Darstellung ermöglicht zudem den gezielten themenbezogenen Überblick.

Druckausgaben der Broschüren liegen in der Senatsverwaltung für Finanzen zur Abholung aus.

 

Verknüpfte Artikel:

„Was kostet wo wie viel? 2014“ – Berliner Bezirke und Verwaltungen im Kostenvergleichen (u.a. bei der Hilfe zur Pflege) (2015)

Was kostet wo wie viel? Die Berliner Bezirke im Kostenvergleich - Haushaltsjahr 2013 (2014)

Entwicklung der Sozialhilfeausgaben und Zunahme von Grundsicherungsempfängern im Alter

Was kostet wo wie viel 2013?“ – Kostenvergleich der Berliner Verwaltungen (2013)

Broschüre "Was kostet wo wie viel 2012?" (2012)

Downloads:

pdf 2015 was kostet wo wie viel Berliner Senatsverwaltungen im Vergleich hv (1.74 MB)

pdf 2015 was kostet wo wie viel Berliner Bezirke im Vergleichklr pub 2015 we (4.95 MB)

Downloads für Mitglieder:

 

 

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