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PM des Paritätischen Berlin zur Initiative der Sozialverwaltung

Pressemitteilung des Paritätischen Berlin als Reaktion auf die Medienarbeit der Sozialverwaltung

 

Es steht kaum zu erwarten, dass der „Austausch“ von Positionen „über die Öffentlichkeit“ eine besonders geeignete Methode ist, „sich zu verständigen“.

Angesichts der Ankündigungen der Sozialverwaltung (SenIAS), den Anstoß zu Rechtsänderungen geben zu wollen, wonach Kontrolle zum wichtigsten Element der „Zusammenarbeit“ zwischen Leistungsträger und gemeinnützigen und freien Einrichtungen und Institutionen bei der Ausführung sozialer Leistungen werden soll, ist eine Zurückhaltung bei der Bewertung eines derartigen Vorhabens und der Verzicht auf die Bestimmung verbandlicher Positionen allerdings auch im Interesse der dem Paritätischen angeschlossenen Organisationen auch nicht geboten.

In der gegenwärtigen politischen Ausgangssituation, in der  mit dem Begriff „globale Finanzkrise“ so trefflich das „regional kaum Beeinflussbare“ gekennzeichnet wird, wurden doch gerade bundesweit soziale Leistungsgesetze auf den Prüfstand gestellt, um Leistungsbegrenzungen vorzunehmen, politische Sparvorstellungen zu Lasten der ärmeren Bevölkerungsteile umzusetzen.

Nun durch Vorschläge zu weiteren Rechtsänderungen Grundlagen zu schaffen, die Beschäftigtenzahlen im Öffentlichen Dienst zu erhöhen, um zusätzliche (!) Kontrollfunktionen wahrzunehmen –selbstverständlich gab es ja auch bislang schon die Option für die Verwaltung, im Rahmen des geltenden Rechts die Mittelverwendung zu überprüfen- ist eine Prioritätensetzung, die eher davon abhält, „darauf hinzuwirken, dass…jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält,“ wie es § 17 (1) 1. SGB I gebietet.

 

Nebenstehend ist die PM des Paritätischen abrufbar hinterlegt. Als weiterer Download steht auch § 17 SGB I zur Verfügung. - Insbesondere der dritte Absatz des Paragrafen zeigt auf, dass auch ein anderes Verständnis von Zusammenarbeit vorstellbar ist, nämlich indem man sich auf das Wohl der Leistungsempfänger gemeinsam ausrichtet. Auch, dass das Thema „Nachprüfung zweckentsprechender Verwendung bei der Inanspruchnahme öffentlicher Mittel“ im Kontext erwähnt wird, wird bei diesem Textauszug  nachvollziehbar abgebildet.

Downloads:

pdf PM Parität Berlin zu Bundesratsinitiative der Sozialsenatorin 30.06.10 (70.66 kB)

pdf § 17 SGB I - Auszug aus nichtamtlichem Inhaltsverzeichnis (18.8 kB)

pdf Bundesratsinitiative SenIAS zur Änderung SGB XII (47.47 kB)



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