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Energiekrise - Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz zur Bewältigung der Energiekrise und Bewertung des Paritätischen (Stand 02.11.2022)

Bund und Länder haben sich in ihrer Konferenz vom 02.11.2022  insbesondere mit Blick auf die Bewältigung der Energiekrise auf einige Punkte verständigt. Eine möglichst rasche, umfassende und unbürokratische Entlastung der Verbraucher*innen bei gleichzeitigem Erhalt von Einsparanreizen war die Maßgabe der Verhandlungen.


Zunächst soll im Rahmen einer Soforthilfe die Entlastung der Verbraucher*innen für Gas und Wärme im Dezember 2022 sichergestellt werden. Die rechtliche Umsetzung soll in einem „Soforthilfepaket Gas und Wärme“ schnellstmöglich bis Mitte November erfolgen.
Zudem haben sich Bund und Länder auf die bereits bekannten Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen für Haushalte und KMU geeinigt. Die finanzielle Wirkung für Gas/ Fernwärme bei nicht-industriellen Abnehmer*innen soll zum 01.03.2023 (eine Rückwirkung zum 1. Februar 2023 werde angestrebt), für Strom zum 01.01.2023 einsetzen. Gelten sollen die Preisbremsen bis April 2024.  

 


Begleitend zur Umsetzung der Energiepreisbremsen sollen aus den Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) Härtefallregelungen ausgearbeitet werden. Die Härtefallregelungen sollen insbesondere für Krankenhäuser, Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen zur Verfügung stehen, um sie bei den gestiegenen Energiekosten zu unterstützen. Auch wenn sie ebenfalls von der Gas- und Strompreisbremse profitieren, sind sie in besonders hohem Maße belastet und nicht immer und umfassend in der Lage, Energiekosten durch einen geringeren Verbrauch oder mehr Energieeffizienz schnell zu reduzieren.

Daher stellt der Bund für sie im Rahmen der insgesamt 12 Milliarden Euro für Härtefälle Mittel in Höhe von bis zu 8 Milliarden Euro über den WSF zur Verfügung. Weitere Mittel sind für soziale Dienstleister des Bundes für Rehabilitation und Teilhabe sowie soziale Träger vorgesehen.


1) Krankenhäuser/ Pflegeeinrichtungen:
Für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind schnelle Finanzhilfe zur Vermeidung von Insolvenzen von Oktober 2022 bis 30. April 2024 (gesamte Laufzeit) vorgesehen.
Die Umsetzung soll über das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) laufen. Von dort soll anschließend a) mithilfe der Länder für die Krankenhäuser sowie b) der Pflegekassen für die Einrichtungen der Pflege die Verteilung auf die einzelnen Einrichtungen erfolgen. Grundlage hierfür soll eine Rechtsverordnung über die Voraussetzungen für die Weiterleitung von WSF-Mitteln sein. Die Gründung eines eigenen Fonds „Krankenhaus und Pflege“ liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.


Phase 1 - Oktober 2022 bis März 2023:
Krankenhäuser: Abschlagszahlungen als Liquiditätshilfen für zugelassene Krankenhäuser, zur Deckung Kostensteigerungen bei Energiekosten abzgl. Eigenbeteiligung. Auszahlung über das BAS auf Antrag der zugelassenen Krankenhäuser über die Länder.


Pflege: Direkterstattung von Energie-Mehrkosten analog zum Pflegeschutzschirm, außerhalb der Entgelte. Nachgewiesene Mehrkosten durch Energiepreissteigerungen sollen übernommen werden, Spitzabrechnung am Ende der Pflegesatzperiode.


Phase 2 - Ergänzung der Gas- und Wärmepreisbremse ab März 2023 bis 30. April 2024:
Ausgleich der Kostendifferenz für Gas (und andere Energieträger), nach o. g. Verfahren zur Umsetzung der Förderleistungen. Dabei Erstattung Mehrkosten durch Differenz zwischen Gaspreis Frühjahr 2022 zu 12 ct/kWh ab März 2023 sowie zu nicht gedeckelten 20% Gasverbrauchs, respektive 7 ct/kWh und 30 % nicht gedeckeltem Gasverbrauch bei Krankenhäusern.


2) Soziale Dienstleister des Bundes für Rehabilitation und Teilhabe (SGB III, V, VI, VII, IX - mindestens ganztätig / stationär):
Hier ist ein Zuschuss zu den Energiekosten für soziale Dienstleister (Tagesangebote und stationäre Einrichtungen der Rehabilitation und Teilhabe) zusätzlich zu den Gas- und Wärmepreisbremsen/ der Soforthilfe vorgesehen.

Es soll eine Auszahlung eines einmaligen Energiekosten-Zuschusses auf Basis der Energiekosten der sozialen Dienstleister im Jahr 2022 erfolgen. Hierzu soll ein eigener Fonds „Rehabilitation und Teilhabe“ im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gegründet werden. Die Administration (Antragsprüfung) soll über die Sozialversicherungsträger erfolgen, die Mittelverwaltung und Auszahlung über das BAS (Finanzvolumen: 1 Mrd. Euro).


3) Soziale Träger:
Zudem soll die Unterstützung für Erbringer sozialer Dienstleistungen im System der Sozialversicherungen sowie sonstigen Organisationen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur gesichert werden. Hierzu zählen insbesondere Organisationen und Einrichtungen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern und die Demokratie stärken (soweit aus Bundesmitteln in Form von Zuwendungen förderbar und im Bereich der Bundeszuständigkeit tätig).
Es sollen auch indirekte Kostensteigerungen (Wasser, Verpflegung, etc.) in den Blick genommen werden. Bedarfsermittlung, z. B. über einen Vergleich der Betriebskosten 2022/ 2023 mit zurückliegenden Referenzjahren, bei Abzug wg. Sparanreiz. Alternativ auch Zuschuss zu – ab März 2023 - nicht subventionierten 20% des Energieverbrauchs. Die Administration des Hilfsprogramms ist noch nicht geklärt, zuständig soll jedoch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sein (Finanzvolumen: 1 Mrd. Euro).

 


Bund und Länder wollen zudem mit einer Wohngeldreform ab dem 1. Januar 2023 mehr Bürger*innen mit geringen Einkommen mit einem verbesserten Wohngeld entlasten. Durch eine Änderung der Einkommensgrenzen für den Wohngeldbezug sollen künftig rund zwei Millionen Haushalte mit niedrigen Einkommen in der Lage sein, Wohngeld zu beziehen. Zudem sollen die Leistungen des Wohngeldes verbessert werden: Zum Ausgleich der erheblichen Mehrbelastungen durch gestiegene Heizkosten soll dauerhaft eine Heizkostenkomponente im Wohngeld verankert werden; außerdem soll eine Klimakomponente eingeführt werden, um Wohngeldhaushalte von Kostensteigerungen zu entlasten, die aus Maßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz von Wohngebäuden resultieren. Bund und Länder wollen das Wohngeld auch weiterhin gemeinsam jeweils zu Hälfte finanzieren.

Querverweis: Paritätische Stellungnahme zu den Referent*innenentwürfen zur Stärkung des Wohngeldes: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/referentenentwuerfe-zur-staerkung-des-wohngeldes-vorgelegt/



Der Bund will außerdem für alle diejenigen, die bereits jetzt Wohngeld erhalten, erneut einen Heizkostenzuschuss finanzieren. Er soll die Betroffenen möglichst kurzfristig bei den gestiegenen Heizkosten unterstützen. Dieser Heizkostenzuschuss II soll auch denjenigen zugutekommen, die BAföG oder Berufsausbildungshilfen erhalten (s. nebenstehend verlinkten Artikel)


Jenseits von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern gibt es leider bislang keine verbindlichen Zusagen zu weiteren, die Energiepreisbremsen ergänzenden Hilfen für andere soziale Organisationen, wie z. B. die der Eingliederungshilfe.

Dass hier ein klares Bekenntnis der Bundesländer dringend erforderlich wäre, um gemeinnützige soziale Einrichtungen und Dienste nicht im Stich zu lassen, betont der Paritätische u. a. in seiner Pressemitteilung (s. nachfolgend)



Als Downloads hinterlegt der Beschluss der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 02.11.2022, die Eckpunkte zur Umsetzung der Entlastungsmaßnahmen Gas und Strom (final) sowie die Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplanes des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023.

 

Ministerpräsidentenkonferenz: Paritätischer bewertet Beschlüsse als enttäuschend

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die soziale Schieflage der Bund-Länder-Beschlüsse zur Bewältigung der Energiekrise. Während von Entlastungsmaßnahmen wie Gas- und Strompreisbremse, 49-Euro-Ticket oder den geplanten Steuerentlastungen einkommensstarke Haushalte stärker und selbst dann profitieren, wenn sie nicht darauf angewiesen sind, fehle es weiter an bedarfsgerechten Hilfen für ärmere Menschen. Dass es darüber hinaus noch immer keine verbindliche Zusagen der Bundesländer zu Schutz und Härtefallhilfe für soziale Einrichtungen gebe, sei extrem enttäuschend.

“Es ist frustrierend und wirklich bitter: Ausgerechnet für arme Menschen, die unter den steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten offenkundig besonders leiden, fehlt es noch immer an bedarfsgerechter Unterstützung. Seit Monaten leben die Betroffenen von der Hand in den Mund - und weder beim Bürgergeld noch bei den Entlastungsmaßnahmen bewegt sich etwas”, kritisiert Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Was es dringend brauche, seien Direkthilfen für die Ärmsten. Der Paritätische fordert bis zu einer bedarfsgerechten Neuberechnung der Regelsätze in der Grundsicherung eine sofortige Anhebung der Leistungen um mindestens 200 Euro pro Person und Monat. Darüber hinaus müssten Stromkosten in der Grundsicherung, die bisher im Regelsatz pauschaliert sind, separat übernommen werden.

Für alle mit geringem Einkommen, die zukünftig neu Anspruch auf Wohngeld haben werden, fordert der Verband bedarfsorientierte Abschlagszahlungen solange bis die Anträge bearbeitet und die Wohngeldzahlungen umgesetzt werden können. “Es ist klar, dass die Umsetzung der geplanten Reform eine Herausforderung ist und die Verwaltungen auch angesichts von Personalknappheit ihre Zeit bis zur Umsetzung brauchen”, so Hesse. “Damit die Menschen aber umgehend die Hilfe bekommen, die sie benötigen, muss der Staat hier unbürokratisch in Vorleistung gehen.”

Was die Situation sozialer Einrichtungen angeht, ist der Paritätische weiter tief besorgt. Für weite Teile der sozialen Infrastruktur, jenseits von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, fehle es noch immer an verbindlichen Zusagen der finanziellen Absicherung. “Es braucht hier endlich auch ein klares Bekenntnis der Bundesländer, dass gemeinnützige soziale Einrichtungen und Dienste nicht im Stich gelassen werden”, fordert Hesse.

 

 

Verknüpfte Artikel:

 Energiekrise - Gesetz zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes und des Elften Buches Sozialgesetzbuch am 28.10.22 beschlossen

Energiekrise - Finaler Abschlussbericht der Gas-Wärme-Kommission


Downloads für Mitglieder:

pdf Eckpunktepapier Preisbremse (250 KB)

pdf 2022 11 02 mpk beschluss data (177 KB)

pdf FH Soforthilfe (284 KB)

 

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