Bereits Ende November wurde seitens des Paritätischen Berlin auf die wahrscheinlich beträchtliche Erhöhung des Insolvenzgeldes hingewiesen.
Der PARITÄTISCHE Gesamtverband informiert nun:
für das Jahr 2010 wurde im Dezember eine Erhöhung des Umlagesatzes von 0,10 % auf 0,41 % beschlossen (vgl. Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2010, Bundesgesetzblatt 2009 I S. 3938).
Zur Begründung für diese rasante Erhöhung wird im Verordnungsentwurf (Bundesrats-Drucksache 809/09) angeführt, dass die Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit für das Insolvenzgeld im Jahre 2009 bereits die mit der Umlage erzielten Einnahmen überstiegen. Außerdem würde für das Jahr 2010 mit ähnlich hohen Aufwendungen für das Insolvenzgeld gerechnet.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Hesse Gertrud Tacke Geschäftsführer Referentin für Arbeitsrecht
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Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes f. Insolvenzgeld 2010 (22.65 kB)
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BR_Drucksache_809-09 (19.09 kB)
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