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Beschäftigungsverordnung. Ausweitung und ausländische Arbeitskräfte.

FG ÄM, FG stationär, Koord.st.

 

Der Paritätische Gesamtverband:


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Beschäftigungsverordnung (BeschV) ist am 18.12.2009 erweitert worden (siehe nebenstehenden Download -  Bundesgesetzblatt vom 23.12.2009).

Bisher konnten pflegebedürftige Menschen oder deren Familien ausländische Arbeitskräfte ausschließlich als Haushaltshilfen beschäftigen. Vermittelt wurden diese Kräfte über die Bundesagentur für Arbeit (BA). Nach der Änderung dürfen die Kräfte künftig auch "notwendige pflegerische Alltagshilfen" erbringen.

Die Änderung wird damit begründet, dass eine Begrenzung auf hauswirtschaftliche Arbeiten realitätsfern sei.

Die gesamte Beschäftigungsverordnung finden Sie hier

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Pawils
Referentin für Altenhilfe und Pflege

 

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Downloads:

pdf Dritte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung - Bundesrat Drs 810/1/09 - 07. 12. 09 (15.98 kB)

 

pdf Dritte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung vom 18. 12. 09 (41.81 kB)

 

Downloads für Mitglieder:



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