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Betriebsärztliche Betreuung - neue Unfallverhütungsvorschrift

Der Paritätische Gesamtverband informiert:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie auf die am heutigen Tage erstellte Fachinformation zur neuen Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2, die die bisherige Vorschrift BGV A2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitsicherheit" ablöst, aufmerksam machen.

Insbesondere die Informationsbroschüren der BGW und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung halten ausführliche Informationen bereit.
Anliegend finden Sie weiterführende Informationen zur am 1.1.2011 in Kraft getretenen Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2, die die bisherige BGV A2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitsicherheit" ersetzt.

Inhalt:


Die am 1.1.2011 in Kraft getretene Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 ersetzt die bisherige BGV A2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitsicherheit". Sie ist zwischen allen Unfallkassen und Berufsgenossenschaften im Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) abgestimmt worden.

Mit dem neuen Zuschnitt der Betreuung läßt sich besser auf die jeweilige Gefährdungslage in den Unternehmen reagieren. Außerdem entfällt die komplizierte Berechnung der Einsatzzeiten.

Statt der Vorgabe starrer Einsatzzeiten soll die individuelle betriebliche Gefährdung den Umfang der Betreuung bestimmen. Die "Regelbetreuung" für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen, aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung. Die Grundbetreuung enthält Basisleistungen, die das Arbeitssicherheitsgesetz vorschreibt. Im Rahmen der betriebspezifische Betreuung ermittelt der Arbeitgeber auf der Basis des Leistungskatalogs im Anhang 4 der DGUV Vorschrift 2 (siehe Unfallverhütungsvorschrift DGUV 2) , welche Aufgaben darüberhinaus in seinem Unternehmen anfallen. Zur betriebsspezifischen Betreuung zählen auch die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.

Kleinbetriebe können zwischen der Regelbetreuung und einer alternativen Betreuungsform wählen, die stark auf die Eigeninitiative des Unternehmens setzt.

Für die Regelbetreuung ist jede Unternehmensart einer Gruppe zugeordnet, die sich an der Gefährdungssituation im Unternehmen orientiert. Vergleiche hierzu den Katalog der BGW zu Anlage 2 der DGUV, der in der Broschüre der BGW : BGWthemen - Informationen zur DGUV Vorschrift 2, Seite 20 enthalten ist.

Wir verweisen zu weitergehenden Informationen auf die Homepage der BGW und die dortigen Berater:

http://www.bgw-online.de/internet/generator/Navi-bgw-online/NavigationLinks/Kundenzentrum/Arbeitsschutzbetreuung/navi.html


Mit freundlichen Grüßen



Werner Hesse Gertrud Tacke
Geschäftsführer Referentin für Arbeitsrecht

verknüpfte Artikel:


 

Downloads:

pdf
pdf  DGUV 2 Hintergrundinformationen für die Beratungspraxis (1.45 MB)

  pdf  DGUV 2 Vorschrift - Broschüre der BGW (740.66 kB)

pdf  BGW Informationen zur Vorschrift DGUV 2 (449.15 kB)

Downloads für Mitglieder:


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