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Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen. Stand August 2011

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Der Paritätische Gesamtverband gibt den Gesetzesentwurf zur Kenntnis (Download) und führt aus: "Der Gesetzentwurf greift das Ergebnis der Beratungen der Gemeindefinanzkommission auf und soll die schrittweise Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (ab 2014 vollständig) durch den Bund regeln. Diese wird von den örtlichen Sozialhilfeträgern gewährt"


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pdf pdf Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen, (716.08 kB)

 

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