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Teilhabe am Arbeitsleben: Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge - Rechtsnovelle SGB IV ...

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Teilhabe am Arbeitsleben: Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge -Rechtsnovelle SGB IV mit weiteren Rechtsänderungen

Der Paritätische Gesamtverband bezieht sich auf vorgelagerte Informationen mit Relevanz insbesondere für das Leistungsfeld Eingliederungshilfe und führt weitergehend aus:
... berichteten wir von der geplanten Änderung bei der Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) musste seit 2008 neben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) für diesen Personenkreis die Beiträge erstatten (§ 179 SGB VI). Die BA hat gegen die Verpflichtung zur Erstattung der Beiträge geklagt und Recht bekommen. Demnach waren die Rentenversicherungsbeiträge im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich wieder vom Bund zu erstatten. Nun hat der Bund einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach der Bund nur für die Erstattung der Beiträge im Produktionsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen zuständig ist und somit wieder die BA und die DRV für die Erstattung der Beiträge im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich der Werkstatt.

Der Gesetzentwurf  enthält eine  Vielzahl von Anpassungsregelungen in unterschiedlichen Gesetzbüchern, die von Änderungen im SGB III zur Versicherung der Bürger- und Quartiersarbeit bis hin zu Änderungen im Sozialgerichtsgesetz zur Entlastung der Sozialgerichte reichen. Er ist als Anlage beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Zinke
Ref. f. Gesundheitshilfe - chron. Erkrankungen, Behindertenhilfe, Psychiatrie

 


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Downloads:

pdf pdf Änderungsentwurf.SGB IV (328.12 kB)

 

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