logo

Antwort der Bundesregierung zum Betreuungsrecht, Bundestag beschließt Vormundschaftsrecht

FG ÄM, AK 67, Ber.trä

Der Paritätische Gesamtverband informiert:

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Downloads wurden nebenstehend folgende AKTUELLE INFORMATIONEN zur Kenntnisnahme bzw. Weitergabe:


1.
Antworten der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion
Im Sommer vergangenen Jahres stellte die Bundestagfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Große Anfrage mit 50 Fragen zum Betreuungsrecht mit dem Titel "Personenzentrierte und ganzheitliche Reform des Betreuungsrechts" (siehe: AKTUELLE INFORMATIONEN vom 9.7.2010).
Kurz vor Ostern hat die Bundesregierung die Fragen nun beantwortet - Sie finden die Antworten in der angehängten pdf-Datei .
In einer weiteren Datei finden Sie zusätzlich einen Kommentar des Sprechers für Sozial- und Behindertenpolitik, Markus Kurth, Mitglied des Deutschen Bundestages Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und Frau Ingrid Hönlinger, Mitglied und Obmann im Arbeits- und Sozialausschuss und ebenfalls Mitglied des Deutschen Bundestages Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.


2.
Bundestag beschließt Vormundschaftsrecht
Ebenfalls kurz vor Ostern hat der Deutsche Bundestag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen einer Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt. Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf aus dem Jahr 2010 wurde in wenigen Passagen durch den Rechtsausschuss des Bundestags noch leicht redigiert. Die vom Rechtsausschuss empfohlene Fassung wurde bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen durch die CDU/CSU und FDP beschlossen. Sie finden diese als ANHANG (2_Angenommener Gesetzestext Vormundschaftsrecht 13.4.2011.pdf).
Sie sieht unter anderem vor, dass ein Amtsvormund künftig höchstens noch 50 Kinder und Jugendliche betreuen soll. Im Regelfall wird ein persönlicher Kontakt einmal monatlich als erforderlich angesehen. Abhängig vom Einzelfall sollen jedoch auch kürzere oder längere Besuchsabstände erforderlich sein können. Mangelnder persönlicher Kontakt soll künftig ausdrücklich als Grund für die Entlassung eines Betreuers benannt werden.
Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der SPD-Fraktion (17/2411), dem bei Enthaltung der Grünen nur noch Die Linke zustimme. Die SPD hatte unter anderem gefordert, die Fallzahl auf 40 Vormundschaften pro Mitarbeiter zu begrenzen.
Ergänzend zum Gesetzestext finden Sie eine Pressemitteilung des Deutschen Bundestages zu diesem TOP.

Mit freundlichen Grüßen
Eberhard Ewers
Referent für Gefährdetenhilfe und Schuldnerberatung

 

Zur Rechtsnovele Vormundschaftsrecht ist darauf zu verweisen, dass die Schwerpunkte der Änderungen im SGB VIII liegen!


verknüpfte Artikel:

Vormundschaftsrecht - Stellungnahme des P GV zum Referatsentwurf

 

Downloads:

pdf pdf pdf Antwort der Bundesregierung - Personenzentrierte und ganzheitliche Reform des Betreuungsrechts 01. 04. 2011(186.48 kB)


pdf Antwort der Bundesregierung auf Anfrage .... Betreuungsrechts, Drs. 17/5323, 11. 04. 2011 (80.29 kB)

 

pdf ... Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (Drs. 17/5512), 13. 04. 2011(346.74 kB)

 

pdf Pressemeldung Deutscher Bundestag 14. 04. 2011 ... Vormundschaft- und Betreuungsrecht geändert, (19.35 kB)

Downloads für Mitglieder:


pdf


Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.