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Regierungsentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

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Der Paritätische Gesamtverband:

Regierungsentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Integrationsfirmen / Weiteres Gesetzgebungsverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,


wir nehmen Bezug auf unser RS vom 27.01.2011, mit dem wir Sie gebeten hatten, sich mit Hilfe unserer zur Verfügung gestellten Stellungnahme an Ihre jeweiligen Landesregierungen zu wenden, um für eine Ausnahmeregelung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für den Bereich Integrationsfirmen zu werben.

Wir fügen Ihnen anliegend die Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzesentwurf zum RegE und die Gegenäußerung der Bundesregierung bei (Auszug aus BT-Drucksache 17/4804). Der Bundesrat hat die Anregungen aufgenommen und fordert nun im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob im vorliegenden Entwurf die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen ausreicheichende Berücksichtigung finden. Konkret fordert der Bundesrat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob gemeinnützige Integrationsprojekte und gemeinnützige WfBM vom Anwendungsbereich des AÜG ausgenommen werden können. Die Bundesregierung lehnt dies weiterhin ab. Der Gesetzentwurf wird am 16.03.2011 im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages beraten. Eine öffentliche Anhörung findet am 21.03.2011 statt. Wir fügen Ihnen anliegend unsere Stellungnahme zum Thema Integrationsfirmen bei, die wir heute an den entsprechenden Ausschuss des Bundestages geleitet haben.

Über den folgenden Link gelangen Sie zur Liste der Ausschussmitglieder, die Sie gegebenenfalls für Interventionen bei Mitgliedern, die aus Ihrem Bereich kommen, nutzen können.
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a11/mitglieder.html


Vereinbarungen des Vermittlungsausschusses zum Thema Zeitarbeit

Wir fügen Ihnen anliegend außerdem den Entwurf der Protokollerklärung des Vermittlungsausschusses des Bundesrates vom 22.02.2011 bei, welche in der vorliegenden Form keine Änderungen mehr erfahren haben soll. Die dort niedergelegten Vereinbarungen werden in das laufende Gesetzgebungsverfahren im Wege eines Änderungsantrages der Regierungsfraktionen einfließen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Anlage.

Vorgesehen ist, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgrund eines gemeinsamen Antrages der Tarifvertragsparteien aus der Zeitarbeitsbranche durch Rechtsverordnung eine absolute Lohnuntergrenze für Verleihzeiten und verleihfreie Zeiten festsetzen kann. Die Verfahrensregeln sollen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt werden. Sie werden im wesentlichen dem Verfahren, das im Arbeitnehmerentsendegesetz vorgesehen ist, entsprechen. Vorgesehenes Inkrafttreten der Regelung ist der 01.05.2011.

Wir werden Sie weiter informieren.

Mit freundlichem Gruß
Werner Hesse Gertrud Tacke
Geschäftsführer Referentin für Arbeitsrecht

 

verknüpfte Artikel:

Regierungsentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

 

Downloads:

pdf

 

Downloads für Mitglieder:

pdf Protokollerklärung des Vermittlungsausschusses - Drs. 17/4804 - ... Missbrauch der Arb.überlassung (17.17 kB)

 

pdf P GV an BT... zur Drs. 17/4804 ... Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung (64.81 kB)

 

pdf Anlage 3 zu BT Drs. 17/4804 - ... Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung (330.04 kB)

pdf


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