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Interessenbekundungsverfahren für die 2. EHAP-Förderrunde startet voraussichtlich im Juni 2018

 

Laut Mitteilung des BMAS steht die Eröffnung des Interessenbekundungsverfahrens für die 2. EHAP-Förderrunde wohl unmittelbar bevor. Es heißt, dass Anfang Juni damit zu rechnen sei. Wenn Sie an dem Interessenbekundungsverfahren teilnehmen wollen, sollten Sie sich täglich über den Stand der Dinge auf der EHAP-Seite des Bundesministeriums informieren:
http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziales-Europa-und-Internationales/Europaeische-Fonds/EHAP/zweite-foerderrunde.html.

Bitte beachten Sie, dass bereits zur Interessenbekundung das Begleitschreiben der Kommune mit eingereicht werden muss. Zu dem Begleitschreiben heißt es vom BMAS: „Daraus muss hervorgehen, dass grundsätzlich ein Förderbedarf besteht und keine Konkurrenz zu anderen Projekten/Programmen oder bestehenden Beratungsstellen vor Ort existiert.“ Auch wenn der Antragsaufwand nach wie vor hoch bleibt, lässt sich feststellen – natürlich vorbehaltlich der endgültigen Fassung der Förderrichtlinie und des Leitfadens -, dass sich einige Rahmenbedingungen durchaus verbessert haben, d. h. einige immer wieder vorgebrachte Kritikpunkte sind aufgegriffen worden:

  • Es gibt nur noch Projekte zu zwei Einzelzielen: wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen sowie            UnionsbürgerInnen (inkludiert sind auch Eltern mit Kindern).
  • Eine Anschlussvermittlung an Angebote zur Arbeitsmarktintegration, die aus ESF-Mitteln finanziert werden scheint möglich.
  • Der Verweis an Rückkehrberatungsstellen scheint möglich.
  • Neben der Ansprache und Beratung wird auch die Begleitung der Zielgruppen möglich werden.
  • Es kann auch Personal, das bislang in den EHAP-Projekten tätig war, in der 2. Förderperiode tätig sein.
  • Mittel für Honorarkräfte werden vermutlich zu den zuwendungsfähigen Personalausgaben zählen.
  • Projektkoordination und Verwaltungsstelle können finanziert werden, allerdings wird der Stellenanteil wohl mindestens 25 % betragen müssen.
  • Sachkosten werden über eine Restkostenpauschale gedeckt werden können, die vermutlich 15 % der Personalkosten ausmachen wird.
  • Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen für den Förderzeitraum bei mindestens 200.000,00 € liegen.

Der Eigenanteil von 5 % muss in der 2. Förderrunde allerdings bar eingebracht werden -  aus öffentlichen Mitteln oder aus privaten Drittmitteln. Zum Zeitplan der 2. Förderrunde finden Sie alle Informationen auf der EHAP-Seite des BMAS (s. o. g. Link). (Text BAG-W)

 

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