Laut Mitteilung des BMAS steht die Eröffnung des Interessenbekundungsverfahrens für die 2. EHAP-Förderrunde wohl unmittelbar bevor. Es heißt, dass Anfang Juni damit zu rechnen sei. Wenn Sie an dem Interessenbekundungsverfahren teilnehmen wollen, sollten Sie sich täglich über den Stand der Dinge auf der EHAP-Seite des Bundesministeriums informieren: Bitte beachten Sie, dass bereits zur Interessenbekundung das Begleitschreiben der Kommune mit eingereicht werden muss. Zu dem Begleitschreiben heißt es vom BMAS: „Daraus muss hervorgehen, dass grundsätzlich ein Förderbedarf besteht und keine Konkurrenz zu anderen Projekten/Programmen oder bestehenden Beratungsstellen vor Ort existiert.“ Auch wenn der Antragsaufwand nach wie vor hoch bleibt, lässt sich feststellen – natürlich vorbehaltlich der endgültigen Fassung der Förderrichtlinie und des Leitfadens -, dass sich einige Rahmenbedingungen durchaus verbessert haben, d. h. einige immer wieder vorgebrachte Kritikpunkte sind aufgegriffen worden:
Der Eigenanteil von 5 % muss in der 2. Förderrunde allerdings bar eingebracht werden - aus öffentlichen Mitteln oder aus privaten Drittmitteln. Zum Zeitplan der 2. Förderrunde finden Sie alle Informationen auf der EHAP-Seite des BMAS (s. o. g. Link). (Text BAG-W) |
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