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Entwurf EU-Haushalt 2021 bis 2027: Ein neuer Sozialfonds, ein verbesserter Fonds für die Anpassung an die Globalisierung und ein neuer Fonds für Justiz, Rechte und Werte sowie eine Verdopplung der Mittel für das Programm ERASMUS+

 

Nachdem der EU-Haushaltsentwurf für den Zeitraum 2021 bis 2027 am 2. Mai 2018 vorgestellt wurde und kurz darauf erste Entwürfe für die einzelnen Fonds durchgesickert waren, hat heute die Europäische Kommssion ihre Entwürfe öffentlich gemacht.

Für den Zeitraum 2021–2027 wird der Europäische Sozialfonds Plus mit 101,2 Mrd. EUR ausgestattet, der Fonds für die Anpassung an die Globalisierung mit 1,6 Mrd. EUR.

Der Europäische Sozialfonds Plus konzentriert die Investitionen in die Menschen und soll die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte unterstützen. Durch die Verschmelzung einer Reihe bestehender Fonds und Programme wird der Europäische Sozialfonds Plus flexibler und einfacher als der derzeitige Europäische Sozialfonds sein. Die Bündelung der Ressourcen wird es der EU und den Mitgliedstaaten ermöglichen, die sozialen und arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen, denen die Menschen in Europa heute gegenüberstehen, mit einer stärker integrierten Unterstützung gezielter anzugehen. So wird durch die Integration der Hilfe für die am stärksten benachteiligten Personen in den ESF+ eine Mischung aus materieller Hilfe und umfassender sozialer Unterstützung bereitgestellt.

Im Europäischen Sozialfonds Plus werden konkret folgende Fonds verschmolzen:

Wesentliche Eckpunkte des neuen Fonds sind:

  • Die Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt:In Abstimmung mit den Mitgliedstaaten fließen die Ressourcen in Maßnahmen, die wichtige Prioritäten und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger aufgreifen. Die ESF+-Programme werden sich vor allem auf die im Rahmen des Europäischen Semesters und der europäischen Säule sozialer Rechte ermittelten Herausforderungen konzentrieren.
  • Schwerpunkt auf Jugendarbeitslosigkeit und sozialer Inklusion:Mitgliedstaaten mit einem hohen Anteil junger Menschen, die weder arbeiten noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, werden dazu verpflichtet, einen Anteil von mindestens 10 % der ESF+-Mittel zur Förderung der Beschäftigung junger Menschen einzusetzen. Der Fonds wird auch künftig einen Beitrag zur Europäischen Agenda für Kompetenzen leisten. Mindestens 25 % der ESF+-Mittel sollen darüber hinaus in Maßnahmen fließen, die soziale Inklusion fördern und den Bedürftigsten zugutekommen. Der ESF+ wird die Mitgliedstaaten außerdem bei der Integration rechtmäßig in der EU verbleibender Drittstaatsangehöriger in ihre Arbeitsmärkte und Gesellschaften unterstützen, vor allem durch Maßnahmen zur Förderung der langfristigen Integration. Auf diesem Wege ergänzt er den Asyl- und Migrationsfonds, in dessen Rahmen die kurzfristige Integration gefördert wird.
  • Bürokratieabbau: Die Kommission schlägt eine Vereinfachung der Vorschriften für den nächsten langfristigen EU-Haushalt vor, mit geringerem Verwaltungsaufwand und einfacherem Zugang zu Mitteln aus verschiedenen Quellen für Behörden, Bürger/innen oder Organisationen, die EU-Unterstützung in Anspruch nehmen.
  • Maßgeschneiderte Unterstützung im Gesundheitswesen: Die Komponente „Gesundheit“ wird sich auf Schwerpunktbereiche konzentrieren, in denen sich die Zusammenarbeit auf EU-Ebene als nützlich erwiesen hat: Stärkung der grenzübergreifenden Krisenvorsorge, Unterstützung der Gesundheitsbehörden in den Mitgliedstaaten, Digitalisierung von Gesundheit und Pflege, Unterstützung von EU-Rechtsvorschriften im Gesundheitsbereich und Ausbau der grenzübergreifenden Zusammenarbeit, beispielsweise zu seltenen und komplexen Krankheiten über die Europäischen Referenznetze.

Die Kommission will im nächsten langfristigen EU-Haushalt 2021-2027 die Mittel für das Erasmus-Programm erhöhen und hat eine Verdoppelung auf 30 Mrd. Euro vorgeschlagen. Aus dem Erasmus-Haushalt sollen 25,9 Mrd. Euro in die allgemeine und berufliche Bildung, 3,1 Mrd. Euro in den Jugendbereich und 550 Mio. Euro in den Sport fließen.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass es sich erst um die Entwürfe der Europäischen Kommission handelt, die aber noch vom Europäischen Parlament bestätigt und vom Europäischen Rat verabschiedet werden müssen. Geplant ist die Annahme des EU-Haushalts 2021 bis 2017 noch vor der EP-Wahl im Mai 2019.

Weitere Informationen sowie den vollständigen Text der Pressemeldungen finden Sie unter:
ec.europa.eu/germany/news/20180530-eu-haushalt-sozialfonds_de
ec.europa.eu/germany/news/20180530-erasmus_de
ec.europa.eu/commission/publications/regional-development-and-cohesion_de

 

 

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