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SG Berlin-Urteil zur Kündigung von Leistungs-,Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen

AK 67 (114)

 

Nun steht - endlich - das SG-Urteil mit dem Aktenzeichen S 51 SO 507/11 ER zur Verfügung (nebenstehend als Download hinterlegt), dass wesentlicher Grund für die aktuellen Diskussionen über den vereinbarungslosen Zustand im Rechtsregelkreis des SGB XIIbei der Hilfe in besonderen Lebenslagen gewesen ist.

 

Auf eine ausführliche rechtliche Würdigung kann an dieser Stelle sicherlich verzichtet werden. Es dient der Klarheit, dass nunmehr die Kenntnisse über den vom Sozialgericht definierten Rechtsrahmen für alle Beteiligten nachvollziehbar sind. Ergänzend sei allenfalls angemerkt, dass den SG - Ausführungen von Ziffer 32 an- zu entnehmen ist, dass die spezifischen Unterschiede zwischen SGB XI und SGB XII bezogen auf die Vertragsqualität von erheblicher Relevanz sind (Wenn es um die Nachweispflichten eines vergütungssystematischen Bedarfs geht, argumentierte das Land Berlin ja eher mit der Analogie zwischen SGB XI und SGB XII). Von Ziffer 42 an verdienen die Ausführungen Beachtung, die sich auf § 77 SGB XII beziehen: Es wurde auch in der Vergangenheit schon öfter reflektiert, inwieweit die klare Aussage im ersten Absatz des § 77 SGB XII "Vertragspartei.. sind der Träger der Einrichtung und der für den Sitz der Einrichtung zuständige Träger der Sozialhilfe;..." tatsächlich den gestalterischen Spielraum für Leistungsvereinbarungen und Prüfungsvereinbarungen "oberhalb der Trägervereinbarung" ansiedelt und in welcher Dimension.

 

Wenn das Sozialgericht nun aussagt, "Die Kontinuität der Zusammenarbeit liegt vielmehr in der Gestaltungsmacht der Vertragsparteien." bedeutet dies, dass die Festlegungen von Leistungs- und Prüfvereinbarungen auf der "Regieebene" dennoch in den individuellen Vereinbarungen zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer konkret aufgeführt sein müssen (auch im Hinblick auf mögliche Fortgeltungen).

verknüpfte Artikel:

„Fortlaufende" Vereinbarungen für das Leistungsfeld SGB XII. SenIAS kündigt Verwaltungshandeln an.

 

Downloads:

pdf pdf SG-Beschluss S 51 SO 507/11 ER. Entscheidung im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes... (87.63 kB)

 

Downloads für Mitglieder:


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