AK 67 Eine Pressemitteilung zu einem SG-Urteil bezüglich des Vertragsstatus zwischen Land Berlin und Treberhilfe bei der Erbringung von Leistungen im Kontext des SGB XII hatte zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei allen Leistungserbringern in Bezug auf den Vertragsstatus geführt. Insofern ist es aktuell vordringliche Pflicht der Leistungserbringer gewesen, ihrerseits für die Klärung des Vertragsstatus einzutreten. Die Paritätischen Mitgliedsorganisationen können nunmehr auf ein internes Schreiben verwiesen werden, demzufolge das Land Berlin mitteilt, „per 01. August 2011" alle ausgelaufenen Leistungen und Prüfungsvereinbarungen bis Ende des Jahres durch ein neues Vertragsangebot an die betroffenen Träger „zu heilen". Informationspreviligierte Menschen, die das SG-Urteil in voller Länge kennen,werden am ehesten einschätzen können, ob - wenn diese Ankündigung in die Tat umgesetzt wird - die Vertragssicherheit wieder hergestellt ist. Leider steht das Urteil noch nicht zur Verfügung, um für alle ein höheres Maß an Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
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verknüpfte Artikel: PM des Senats zu einer Entscheidung im Treberhilfestreit um Vertragskündigungen
Aktueller Status der für das Leistungsfeld SGB XII geschlossenen Vergütungsvereinbarungen...
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SG-Beschluss S 51 SO 507/11 ER. Entscheidung im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes... (87.63 kB)
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„Fortlaufende" Vereinbarungen für das Leistungsfeld SGB XII. SenIAS kündigt Verwaltungshandeln an.
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