AK 67 Der federführende Verband (DWBO) hat das Ergebnis seiner Klärungsbemühungen und die daraus resultierenden Empfehlungen an einen Leistungserbringer der Diakonie nachrichtlich den Verbänden zur Information zugeleitet. Das Schreiben ist als Textauszug zur Information für die Paritätischen Mitgliedsorganisationen abrufbar hinterlegt. Dem Schreiben lässt sich auch der Hinweis entnehmen, dass das Thema im Dezember des Jahres auf einer Sitzung der Amtsleiter Soziales behandelt werden soll mit dem Ziel, ein einheitliches Verfahren herbeizuführen. Der Paritätische als Trägerverband geht nach wie vor davon aus, dass eine Vereinheitlichung des Verfahrens voraussetzt, dass zunächst auf der Ebene der KO 75 eine Verständigung über das Nachweisverfahren zu erfolgen hat. Insbesondere erforderlich ist es, die inhaltliche Klärung generell vorab vorzunehmen, um zu vermeiden, dass in einem Nachweisverfahren „anders" gefragt wird als konkrete Nachweise überhaupt möglich sind (zum Beispiel bezogen auf den zeitlichen Umfang erbrachter Leistungen). Da es wenig zweckmäßig erscheint, lediglich auf die Festlegungen Dritter zu warten, hat sich der Paritätische mit einem Scheiben an das Bezirksamt Pankow von Berlin gewandt und seine Positionen auch gegenüber der Fachverwaltung, SenIAS, artikuliert. Auch dieses Schreiben ist nebenstehend abrufbar hinterlegt: |
verknüpfte Artikel: Leistungsgewährung § 67 SGB XII. Probleme beim Nachweisverfahren
Downloads:
Downloads für Mitglieder: pdf DWBO an Trägerorganisation zum Thema Nachweisverfahren, Nov. 2010 (70.91 kB)
pdf
LGS Parität an Bezirksamt Pankow von Berlin, 26. 11. 2010 - Nachweisverfahren - (5.84 kB)
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Nachweisverfahren für § 67 SGB XII weiterhin in der Diskussion
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