logo

Leistungsgewährung § 67 SGB XII. Probleme beim Nachweisverfahren

AK 67

Die an die Verbände der Leistungserbringer gerichtete Anfrage vom IB war auch Gegenstand der Erörterung im AK Qualität des Paritätischen.

Aufgrund von Rückmeldungen kann verbindlich angenommen werden, dass die Paritätischen Trägerorganisationen ebenfalls an einer dringenden grundsätzlichen Erklärung interessiert sein müssen, wie IB und Diakonie, die sich ihrerseits bislang auch vergeblich um eine abschließende Sachstandsklärung bemüht hatten.

Ein Lösungsvorschlag des Paritätischen ist nebenstehend für die Paritätischen Organisationen als Download hinterlegt. Die grundsätzliche Einschätzung, dass der Berliner Rahmenvertrag gem. § 79 Absatz 1 SGB XII in Verknüpfung mit den Vereinbarungen für das Leistungsfeld Wohnungslosenhilfe keine Spezifika für ein Nachweisverfahren erbrachte Leistungen vorsieht, sei noch einmal hervorgehoben.


verknüpfte Artikel:

IB.- Interesse an Erfahrungsabgleich zur Verfahrenspraxis bei der Leistungsgewährung

 

Downloads:

pdf

 

Downloads für Mitglieder:

pdf Lösungsvorschlag des Paritätischen .... Nachweisverfahren (33.15 kB)

pdf


Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.