Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (SenWGP) veröffentlichte am 13.09.2023 die Verordnung über die Ombudsstelle für die berufliche Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz im Land Berlin (Berliner Pflegeberufe-Ausbildungs-Ombudsstellen-Verordnung – BlnPflAOmV). Demnach hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin als zuständige Stelle nach § 26 Absatz 4 des Pflegeberufegesetzes eine Ombudsstelle eingerichtet. Diese hat die Aufgabe einer außergerichtlichen, unabhängigen und unparteiischen Schlichtungsstelle mit der Zielsetzung, Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und Trägern der praktischen Ausbildung zu schlichten.
Die Ombudsstelle wird auf Antrag tätig und ist zuständig für Auszubildende in den generalistischen Pflegeberufeausbildungen, die in einem Vertragsverhältnis mit einem Träger der praktischen Ausbildung stehen. Der Träger der praktischen Ausbildung oder die Pflegeschule der oder des Auszubildenden müssen ihren Sitz in Berlin haben. Die Ombudsstelle wird nicht als Schlichtungsstelle vor arbeitsgerichtlichen Verfahren tätig. Sie wird außerdem nicht tätig, soweit der Streitgegenstand bereits Teil eines laufenden oder beendeten Gerichtsverfahrens ist. Empfehlungen der Ombudsstelle sind rechtlich nicht bindend. Die Ombudsstelle erbringt keine Rechtsberatung.
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