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GVWG Tariftreue - Änderung der gemäß § 82c Abs. 5 SGB XI veröffentlichten Länderübersicht (Wegfall Feiertagszuschlag ohne Freizeitausgleich)

Der GKV SV hat am 06.01.2023 über ein Schreiben des BMG zur Änderung der nach § 82c Abs. 5 SGB XI veröffentlichten regionalen Durchschnittswerte der tarifvertraglich oder in kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen vereinbarten variablen pflegetypischen Zuschläge informiert (s. nebenstehend). Konkret bittet das BMG um Verzicht (Nichtveröffentlichung) der Werte für Feiertagszuschlag ohne Freizeitausgleich – bezogen auf alle Bundesländer. Dementsprechend wurde wohl auch die Veröffentlichung auf der Website der DatenClearingStelle (DCS) Pflege geändert und die Feiertagszuschläge ohne Freizeitausgleich entfernt.
 
Dies bedeutet für die Pflegeeinrichtungen, die sich nach § 72 Abs. 3b Satz 1 Nr. 4 SGB XI am regional üblichen Entlohnungsniveau orientieren, dass diese nur die aktuell veröffentlichten Werte zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen umsetzen müssen.

 

 

Verknüpfte Artikel:

GVWG Tariftreue - Veröffentlichung der Regionalen Entgeltniveaus (RüE) und Übersichten nach § 82c Abs. 5 SGB XI 2023 (Erhebung 9/2022)

 


Downloads für Mitglieder:

pdf 2023 01 04 Schreiben BMG Veröffentlichung nach § 82c Abs 5 SGB XI vom 30 11 2022 (125 KB)

 

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