Der GKV SV hat am 06.01.2023 über ein Schreiben des BMG zur Änderung der nach § 82c Abs. 5 SGB XI veröffentlichten regionalen Durchschnittswerte der tarifvertraglich oder in kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen vereinbarten variablen pflegetypischen Zuschläge informiert (s. nebenstehend). Konkret bittet das BMG um Verzicht (Nichtveröffentlichung) der Werte für Feiertagszuschlag ohne Freizeitausgleich – bezogen auf alle Bundesländer. Dementsprechend wurde wohl auch die Veröffentlichung auf der Website der DatenClearingStelle (DCS) Pflege geändert und die Feiertagszuschläge ohne Freizeitausgleich entfernt.
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Downloads für Mitglieder: pdf 2023 01 04 Schreiben BMG Veröffentlichung nach § 82c Abs 5 SGB XI vom 30 11 2022 (125 KB) |