Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung – GVWG (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz) wurden wesentliche pflegerelevante Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht. Das Gesetz trat in großen Teilen am 01. Januar 2022 in Kraft. Die Vorgaben zur Tarifbindung ab 01.09.2022, wobei vorher schon Fristen für Meldepflichten der Pflegeeinrichtungen und weitere Umsetzungsschritte eingezogen wurden. Nun liegt eine aktualisierte Fassung der Handreichung des Paritätischen vor, in der zu unterschiedlichen Themenbereichen aktuelle Informationen und weiterführende Links, wie z.B. zur Tariforientierung, enthalten sind. |
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Verknüpfte Artikel: GVWG - Handreichung des Paritätischen zur Umsetzung des GVWG / Pflegereform 2021 (Stand 16.12.2021) Downloads für Mitglieder: |