Das Reformvorhaben sieht einerseits neue Vorgaben mit Blick auf die elektronische Patientenakte vor. Es ordnet darüber hinaus wesentliche bestehende Regelungen im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) rund um die Telematikinfrastruktur neu. Der Gesetzentwurf sieht u.a. vor:
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