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Versorgungsstrukturgesetz am 01.12.2012 vom Bundestag verabschiedet

FG StatPflegVers

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundestag hat nach erster, zweiter und dritter Lesung mit der Koalitionsmehrheit am 01.12.2012 das Versorgungsstrukturgesetz in der vom Gesundheitsausschuss am 30.11.2011 beschlossenen und empfohlenen Fassung (s. Anlage) angenommen. Ebenfalls mit Koalitionsmehrheit wurden die Anträge der Linken und Grünen abgelehnt.

Mit den Änderungen des SGB V durch das Gesetz wird den Partnern der Selbstverwaltung die Möglichkeit eröffnet, neue Akzente in der Bedarfsplanung zu setzen und Ärzten in unterversorgten Regionen Anreize zu geben, sich dort niederzulassen.

Der Paritätische hatte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren u. a. zu den Belangen sozial und gesundheitlich benachteiligter Menschen sowie der Pflege vorgetragen. Positiv hervorzuheben ist, dass Ärzte zukünftig keine Regresse mehr in Bezug auf die langfristige Verordnung von Heilmitteln für chronisch kranke Menschen und Menschen mit schweren Behinderungen befürchten müssen. Auch wenn die Lösung, Vergütungszuschläge für die aufsuchende Versorgung von Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, die nicht in eine Zahnarztpraxis kommen können, einen ersten Schritt in die richtige Richtung darstellt, sieht der Paritätische hier durchaus noch Optimierungsbedarf.

Den Vorschlag des Paritätischen, die Versorgungsstrukturen als Gesamtkonzept über die reine ärztliche Versorgung hinaus anzulegen, wurde vom Gesetzgeber nicht weiter verfolgt. Wirklich enttäuschend ist, dass die ambulante Versorgungslücke im Bereich der häuslichen Krankenpflege vom Gesetzgeber trotz mehrfachen Vortrages nicht aufgegriffen und damit nicht geschlossen wurde. Die Regelungen zur Haushalthilfe in § 38 Abs. 2 wurden von einer "Kann"-Regelung in eine „Soll"-Regelung überführt.

Dagegen wurde das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Bundesvereinigung deutscher Apotheker entwickelte Arzneimittelkonzept als Modellprojekt im Gesetz aufgenommen. Ziel der KBV sei es, damit künftig Richtgrößenprüfungen und Regresse abzulösen.

Das Versorgungsstrukturgesetz wird am 16.12.2011 im Bundesrat beraten. Laut Aussage von Karl Lauterbauch, werden die SPD-Länder dem Gesetz nicht zustimmen. Die Koalition hatte im Gesetzgebungsverfahren bewusst auf Sachverhalte verzichtet, die der Zustimmung durch den Bundesrat bedürfen. Von daher ist das Gesetz nicht zustimmungspflichtig. Um den Gesetzgebungsprozess zu stoppen bedürfte es daher einer Zweidrittelmehrheit, die nicht zu erwarten ist. Das Gesetz soll am 01.12.2012 in Kraft treten.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Zentgraff
Referentin für Altenhilfe und Pflege
__________________________________
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Gesamtverband e.V.

 

verknüpfte Artikel:

GKV-Versorgungsstrukturgesetz - Anhörung am 19.10.2011

 

Downloads:

pdf  Deutscher Bundestag. Beschlussempfehlung VSTG 17 8005 (1.7 MB) pdf

 

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