Am 22.10.2026 veröffentlichte die Akademie für Ethik in der Medizin (AEM) eine S2k-Leitlinie zum Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz. Diese bietet erstmals für Deutschland formal konsentierte Empfehlungen zum Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz.
Die Leitlinie richtet sich an Ärzt:innen, Pflegende, Psycholog:innen, Sozialarbeitende und weitere Berufsgruppen des Gesundheits- und Sozialwesens […], die mit einer Anfrage nach assistiertem Suizid konfrontiert werden und dient zur Information für alle weiteren Mitarbeitenden aus dem Gesundheits- und Sozialwesen für entsprechende Anfragen.
Sie gilt für alle Versorgungsbereiche im Gesundheits- und Sozialwesen, in denen Anfragen nach assistiertem Suizid gestellt werden können. Etwaige Einschränkungen für spezifische Empfehlungen oder Statements werden in den jeweiligen Texten kenntlich gemacht.
Insgesamt umfasst die Leitliene 45 Empfehlungen in 5 Rubriken (Kapitel 4)
Die vorliegende Leitlinie befasst sich nicht mit Aspekten des Freiwilligen Verzichts auf Essen und Trinken (FVET). Dieser Aspekt soll in einer S3-Leitlinie „Umgang mit Suizidalität“ näher beschrieben sein, der sich in der Konsultationsphase befindet. Zur S3-Leitlinie Umgang mit Suizidalität siehe : https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/038-028
Verknüpfte Artikel:
Protokoll des 2. Qualitätszirkel Pflege vom 30.05.2024
Downloads für Mitglieder:
pdf 096-001l S2k Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz 26 1001 (6.61 MB)


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