Das Bundesgesundheitsministerium hat Ende Juni 2026 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention vorgelegt. Damit unternimmt die derzeitige Bundesregierung einen eigenen Anlauf auf Bundesebene ein Gesetz zu schaffen, nachdem der vorherige Gesetzentwurf zur Suizidprävention aufgrund des vorzeitigen Endes der damaligen Koalition nicht verabschiedet werden konnte.
Der Paritätische Gesamtverband hat hierzu im Rahmen der Verbändebeteiligung Stellung genommen. Die Initiative ist ausdrücklich zu begrüßen. Um die erklärten Ziele tatsächlich zu erreichen, muss der Entwurf an entscheidenden Stellen deutlich nachgeschärft werden.
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