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Empfehlung zur Umsetzung des Expertenstandard Mobilität nach § 113a SGB XI

 

 

 

Empfehlung zur Umsetzung des Expertenstandard Mobilität nach § 113a SGB XI ausgesprochen, aber noch keine verbindliche Einführung beschlossen.

 

Der Paritätische Gesamtverband erläutert hierzu:

Mit der Verabschiedung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes im Jahr 2008 hat der Gesetzgeber zwischen rechtsverbindlichen Expertenstandards nach § 113a SGB XI und anderen unterschieden. Die Vertragsparteien nach dem Pflegeversicherungsgesetz haben den Auftrag, die wissenschaftlich abgestimmten gesetzlichen Expertenstandards zu entwickeln und zu aktualisieren und damit die Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege sicherzustellen.

 Die Einzelheiten zum Vorgehen wurden seinerzeit in einer Verfahrensordnung festgelegt. Auf dieser Grundlage haben sich die Vertragspartner darauf verständigt, zunächst das Thema der „Erhaltung und Förderung der Mobilität“ zu bearbeiten. Im März 2013 erhielt das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) dazu den Auftrag, einen entsprechenden Expertenstandard zu entwickeln.

Der Expertenstandard „Mobilität“ wurde anschließend modellhaft in verschiedenen Pflegeeinrichtungen erprobt. Die Implementierungsstudie wurde in Zusammenarbeit mit dem Institut für Public Health und Pflegeforschung dem SOCIUM – Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik sowie dem Kompetenzzentrum für Klinische Studien Bremen an der Universität Bremen durchgeführt und 2016 ein Zwischenbericht vorgelegt, der dem Qualitätsausschuss als Grundlage für die Verabschiedung des Expertenstandards dienen sollte. Mit der Verabschiedung wäre der neue Expertenstandard für alle Pflegeeinrichtungen bundesweit verbindlich in Kraft getreten und seine Anwendung wäre im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfungen zu überprüfen gewesen.

Die Implementierungsstudie konnte die Wirksamkeit und Praktikabilität des Expertenstandards jedoch nicht zweifelsfrei belegen. Vor diesem Hintergrund sahen sich die Leistungserbringerverbände außer Stande einen Expertenstandard, der für die Einrichtungen verpflichtend und dessen Einhaltung an den Versorgungsvertrag gekoppelt ist, bundesweit verbindlich einzuführen, solange kein eindeutiger Nachweis über dessen Wirksamkeit vorliegt.

Aufgrund der unterschiedlichen Standpunkte konnte sich der Qualitätsausschuss Pflege zu der Frage der verbindlichen Einführung des Expertenstandards „Mobilität“ nicht einvernehmlich einigen. Zur Klärung wurde deshalb der erweiterte Qualitätsausschuss angerufen. Dieser hat zunächst von führenden Pflegewissenschaftlern ein Kurzgutachten eingeholt und eine Anhörung mit Experten durchgeführt. Die Pflegewissenschaftler haben sich durchaus kritisch zu dem Expertenstandard geäußert und die fehlende Wirksamkeit bemängelt. Vor diesem Hintergrund hat der erweiterte Qualitätsausschuss im Februar 2018 beschlossen, den Pflegeeinrichtungen zunächst die freiwillige Einführung – zur Erprobung auf die Dauer von zunächst zwei Jahren – zu empfehlen, und die Wirksamkeit in einer Begleitforschung zu den noch offenen wissenschaftlichen und methodischen Fragestellungen – insbesondere zur Wirksamkeit des Expertenstandards – abschließend zu klären. Parallel wird eine Aktualisierung des Expertenstandards „Mobilität“ in Auftrag gegeben.

Sofern die Begleitforschung zu dem Ergebnis kommt, dass der Expertenstandard in der dann geltenden Fassung nachweislich eine positive Wirkung für die Versorgungsqualität entfaltet, wird die verbindliche Einführung im Qualitätsausschuss vorbereitet.

Wir möchten Ihnen hiermit gem. dem Beschluss eine Empfehlung zur freiwilligen Einführung für die Erprobung einer Dauer von zunächst zwei Jahren aussprechen. Ferner empfehlen wir, dass dazu Informationsveranstaltungen durchgeführt werden, oder das Thema in die Fortbildungsplanung aufzunehmen. Die Universität Bremen wurde gebeten, das Schulungsmaterial für die Implementierung zur Verfügung zu stellen. Wir leiten es Ihnen weiter, sobald uns die Unterlagen vorliegen.

Den Expertenstandard nach § 113a SGB XI zur „Erhaltung und Förderung der Mobilität“ finden Sie hier:

www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/qualitaet_in_der_pflege/expertenstandards/expertenstandards.jsp

 

Verknüpfte Artikel:

Abschlussbericht der DNQP zum Expertenstandard nach § 113a SGB XI „Erhaltung und Förderung der Mobiltät in der Pflege“ nun öffentlich

 

Downloads:

 

 

 

 

 

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