Der Abschlussbericht der DNQP zum Expertenstandard nach § 113a SGB XI „Erhaltung und Förderung der Mobiltät in der Pflege“ scheint mit der Veröffentlichung auf den Seiten des GKV-SV nun auch freigegeben zu sein (vgl. u.a. nebenstehend verlinkten Artikel). Derzeit wird der im März 2014 konsentierte Entwurf in ausgewählten stationären Einrichtungen und ambulanten Diensten modelhaft erprobt. Erste Ergebnisse sind für Mitte 2016 angekündigt. Erst danach würden die Vertragspartner nach § 113 SGB XI über eine verbindliche Implementierung des Standards entscheiden. Eine Verbindlichkeit für alle Pflegeheime und -dienste entsteht erst mit einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Weitere Informationen zum Expertenstandard und Berichte hier: |
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