Fachinformation des Paritätischen Gesamtverbands vom 20.20.2021 zur geplanten Stellungnahme der BAGFW zur geplanten Änderung der Coronavirus Impfverordnung: Uns hat über das BMG der Entwurf für Änderungen an der Coronavirus Impfverordnung erreicht. Anbei leiten wir Ihnen den Entwurf und eine Vergleichsversion weiter. Anlass der Änderungen sind die Empfehlungen der STIKO den Astra Zeneca Impfstoff nur bei Personen unter 65 Jahren zu verimpfen. Außerdem sollen Einzelfallentscheidungen ermöglicht werden. Ein Punkt, den wir vom BMG eingefordert haben.
1) Begrüßen, dass eine Einzelfallregelung vorgesehen wird (besonders wichtig für seltene Erkrankungen etc.) 2) Auf Regelungsbedarf hinweisen für psychisch Kranke (mit Blick auf Auswertungen der BARMER & den Aussagen der Stiko, dass diese in den Studien nicht berücksichtigt wurden) Wir sehen keinen Stellungnahmebedarf mit Blick auf die Regelungen, die bzgl. der Altersgrenzen bzgl. des Astra Zenecke Impfstoffes getroffen werden sollen. Wir denken, dass es gut wäre, erneut die bereits abgestimmten Forderungen der BAGFW zu den folgenden Themen anzubringen: 1) Ausreichende Beteiligung der PKV an den Kosten 2) Notwendigkeit eines parlamentarischen Beschlusses und keiner Regelung über den Verordnungsweg
Ebenfalls angefügt die Empfehlungen des Paritätischen Gesamtverbandes an die STIKO zur Überarbeitung der Impfverordnung in Hinblick auf die Priorisierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen.
|
Tweet
Verknüpfte Artikel: Schutzimpfung/CoronaImpfV - Coronavirus-Impfverordnung vom 18.12.2020 Downloads für Mitglieder: pdf 2021 02 01 CoronaImpfV Ressortabstimmung (395 KB) pdf Vergleichsdokument (598 KB)
pdf 21 0201 Paritätischer - Empfehlung STIKO Ueberarbeitung der Impfverordnung (92 KB) |