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BaSchMV Berlin - Fünfte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung (BaSchMV) ab 27.07.2022


Aus der Sitzung des Senats am 19. Juli 2022:

Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Ulrike Gote, die Fünfte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung (BaSchMV) beschlossen. Diese wird voraussichtlich am 27. Juli 2022 in Kraft treten.

Folgende Änderungen wurden zur Umsetzung der Bundestestverordnung beschlossen:

§  Die Durchführung eines zertifizierten Corona-Schnelltests ist nach einem positiven Selbsttest ohne Aufsicht nicht mehr verpflichtend. Hintergrund ist, dass ein Schnelltest nach der neuen Testverordnung des Bundes nicht mehr für alle kostenfrei ist.

§  Nach wie vor besteht jedoch die Möglichkeit, dass Personen, denen ein positives Testergebnis nach einem Selbsttest ohne fachkundige Aufsicht vorliegt, eine Ärztin/einen Arzt aufsuchen und dort im Rahmen der Behandlung gegebenenfalls eine bestätigende PoC-Antigen- oder auch PCR-Testung durchgeführt wird. Dieser Weg wird auch empfohlen.

§  Eine PCR-Nachtestung ist nicht mehr verpflichtend in den Fällen, in denen der Selbsttest ohne fachkundige Aufsicht positiv und ein anschließender zertifizierter Schnelltest negativ ist.


Die Geltungsdauer der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung wird bis zum 23. August 2022 verlängert.

 

Die aktuell gültige Verordnung findet sich hier: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/

 

 

Verknüpfte Artikel:

BaSchMV - Vierte Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaß-nahmenverordnung ab 30.06.2022

TestVO - Dritten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung am 29.06.22 im Bundesanzeiger veröffentlicht

Downloads für Mitglieder:

pdf Gesetz- und Verordnungsblatt Berlin vom 26 7 2022 s 497 500 (157 KB)

pdf 22 0719 5 aendv zur baschmv lesefassung (51 KB)

 

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