Folgende Änderungen wurden zur Umsetzung der Bundestestverordnung beschlossen: § Die Durchführung eines zertifizierten Corona-Schnelltests ist nach einem positiven Selbsttest ohne Aufsicht nicht mehr verpflichtend. Hintergrund ist, dass ein Schnelltest nach der neuen Testverordnung des Bundes nicht mehr für alle kostenfrei ist. § Nach wie vor besteht jedoch die Möglichkeit, dass Personen, denen ein positives Testergebnis nach einem Selbsttest ohne fachkundige Aufsicht vorliegt, eine Ärztin/einen Arzt aufsuchen und dort im Rahmen der Behandlung gegebenenfalls eine bestätigende PoC-Antigen- oder auch PCR-Testung durchgeführt wird. Dieser Weg wird auch empfohlen. § Eine PCR-Nachtestung ist nicht mehr verpflichtend in den Fällen, in denen der Selbsttest ohne fachkundige Aufsicht positiv und ein anschließender zertifizierter Schnelltest negativ ist.
Die aktuell gültige Verordnung findet sich hier: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
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Verknüpfte Artikel: BaSchMV - Vierte Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaß-nahmenverordnung ab 30.06.2022 TestVO - Dritten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung am 29.06.22 im Bundesanzeiger veröffentlichtDownloads für Mitglieder: pdf Gesetz- und Verordnungsblatt Berlin vom 26 7 2022 s 497 500 (157 KB) |