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IfSG/§20a - BMG-FAQ zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (Stand 22.03.2022)

Nebenstehend ein erneutes Update der FAQs des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht vom 22.03.2022 sowie zur besseren Nachvollziehbarkeit der Änderungen eine Vergleichsversion zur vorherigen Handreichung vom 22.02.2022.


Nachfolgend die wesentlichen Änderungen im Überblick:

  1. Durch die Aktualisierung werden insbesondere Folgeänderungen mit Blick auf das jüngst geänderte Infektionsschutzgesetz (IfSG) nachvollzogen (wie z. B. die Definition von Impf-, Genesenen- und Testnachweisen im IfSG).
  2. Aus der Handreichung gestrichen wurde Frage 32 (Datenspeicherung im Zusammenhang mit der Vorlagepflicht durch den Arbeitgeber). Gegenüber diesen Vorgaben wurde mehrfach, wie z. B. durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), Kritik geäußert, da dies der Umsetzbarkeit ermangele und aus datenschutzrechtlichen Erwägungen nicht überzeuge. Dem hat das BMG nunmehr entsprochen, indem es die entsprechenden Ausführungen aus der aktuellen Handreichung gestrichen und der DKG mitgeteilt hat, damit ihrem Begehren nachgekommen zu sein. Als Fazit kann der Empfehlung der DKG, sämtliche Daten zu erfassen, die sinnvollerweise erhoben werden sollten („erforderliche“ Daten der Impfungen, Auffrischungsimpfungen, verwendete/r Impfstoff/e der jeweiligen Impfung/en), weiterhin nachgekommen werden, um der Dynamik des Nachweisprozesses gerecht zu werden.
  3. Unter Frage 33 (Nachweiskontrolle durch Arbeitgeber, der selbst nicht unter § 20a IfSG fällt, sein Personal aber in von § 20a IfSG umfassten Einrichtungen/ Diensten einsetzt) wurde klargestellt, dass die Kontrolle der Nachweise durch den externen Arbeitgeber der betroffenen Person durchgeführt werden kann. Er sei berechtigt, nach §§ 23a und 36 Absatz 3 IfSG solche Daten auch aus eigenem Recht zu verarbeiten.
  4. Ergänzt wurden die Fragen 43 (§ 150 SGB XI im Hinblick auf nicht kompensierbare Personalausfälle durch die Nachweispflicht), 44 (Auswirkung von Personalunterschreitung auf Vergütungszuschläge) und 45 (Möglichkeiten bei Versorgungsengpässen in der ambulanten Pflege).
 

Verknüpfte Artikel:

IfSG/§20a - BMG-FAQ zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (Stand 11.02.22, ergänzt 16.02.2022 sowie 22.02.2022)

Downloads für Mitglieder:

22 0322 FAQs zu 20a IfSG

pdf 22 0322 FAQ Abgleich 22 02 2022 mit 22 03 2022 Diakonie (102 KB)

 

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