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„Externe Träger“ als "Feindbild" in der Finanzplanung von Berlin 2010 bis 2014

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Die Drucksache 16/3514 des Abgeordnetenhauses von Berlin umfasst den Bericht über die Finanzplanung von Berlin 2010 bis 2014. Der Text ist nebenstehend als Download hinterlegt.
Auf der Seite 50 werden u. a. die Tarifentwicklungen für den Öffentlichen Dienst mit knappen Worten skizziert: Mit der Rückkehr Berlins als Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder werden die Vergütungen für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst in den nächsten Jahren linear ansteigen.
Unmittelbar im Anschluss an diese Aussagen wird unter der Überschrift „Konsumtive Sachausgaben" darauf hingewiesen, dass eine Steuerung der Sozialausgaben dringend erforderlich ist, um die Ausgabenzuwächse zu begrenzen. In besonderer Weise wird dabei noch auf die Berliner Empfehlungen für die Gemeindefinanzkommission Bezug genommen. Die Fundstellen sind hier  Seite 70 ff:
Den „Externen Trägern", d. h. u. a. den Freien Trägern in ihrer Eigenschaft als Leistungserbringer wird vorgeworfen, dass die Rollen von Auftraggebern und -nehmern und Gutachtern vielfach durchmischt werden, weil „das SGB tiefgreifende Rechte der Externen Träger verbindlich vorsieht".
Dass entsprechende Preise für zu erbringende Leistungen jeweils zwischen den Vereinbarungspartnern im Wortsinne verhandelt werden und lange Jahre eine vorgegebene Sparquote des Senats die Richtschnur für die Vergütungsentwicklungen im Sozialen gewesen ist, wird ausgeblendet.
Um zu eigenen Wertungen zu kommen, sollte man sich wohl auch an die Zeiten rückerinnern, in denen es um die Entkommunalisierung von Kindertagesstätten oder Seniorenheimen bzw. Pflegeeinrichtungen ging, an Zeiten also, zu denen es für die ehemals öffentlichen Einrichtungen keine verbindlichen Übersichten über Kostenstrukturen gab und die Aufwandspositionen von den übernehmenden Freien Trägern erst ermittelt werden mussten. Dass es nur knapp 20 Jahre her ist, dass   für den Bereich der Altenheime und Pflegeeinrichtungen die Vergütungsvereinbarungen der Freien Träger von den Einrichtungen für den Öffentlichen Dienst „einfach übernommen wurden", ohne dass die kommunale Seite verbindliche Kalkulationen angestellt hatte, sei der Vollständigkeit halber auch noch erwähnt. Die Motive  für die angesprochene Entkommunalisierungsphase waren deshalb weiland wohl auch von der klaren Erkenntnis getragen, dass die Leistungserbringung in Freier Trägerschaft kostengünstiger ausfällt, als wenn der Öffentliche Dienst unmittelbar zum Leistungsträger wird oder als Leistungsträger verbleibt. Bedauerlich, dass derartige Aspekte nun einfach ausgeblendet bleiben.

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Downloads:

pdf Bericht über die Finanzplanung von Berlin 2010 bis 2014 (Abgeordnetenhaus von Berlin Drs. 16/3514) (475.59 kB)

 

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