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Haushalt Berlin - Paritätische Stellungnahme "Bei der Sozialen Arbeit in Berlin zu kürzen, heißt, Angebote und Leistungen für Berlinerinnen und Berliner zu streichen!" vom 10.10.24

Der Paritätische Berlin verfolgt mit Sorge die aktuelle Diskussion über mögliche Einsparungen in Berlin. Mittlerweile scheint auch die soziale Infrastruktur und die ambulante Grundversorgung von dieser Diskussion nicht mehr ausgenommen zu werden.

Mit der Stellungnahme warnen wir, vor allem vor dem Hintergrund der dritten Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2024, vor den Folgen von fehlender Planbarkeit, Kürzungen bei Präventionsangeboten, Abbau von Angeboten durch Einfrieren von Förderungen und Absenkung von Standards.

Auch wenn der Grundgedanke der Einsparungen nachvollziehbar ist, muss doch in jedem Fall wirkungsorientiert – also mit dem Fokus auf die Folgen agiert werden. Sonst besteht die Gefahr, die Berlinerinnen und Berliner dringend notwendige Angebote und Leistungen nicht mehr erhalten können.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat diese Stellungnahme an alle relevanten und auch höchsten Ebenen bei Landes- und Bezirkspolitik versendet. Ebenso haben wir alle relevanten Ausschüsse, und Vertretungen von Verwaltung angeschrieben.

Die Paritätische Stellungnahme finden Sie auch auf unserer Webseite: https://www.paritaet-berlin.de/aktuelles/detail/bei-der-sozialen-arbeit-in-berlin-zu-kuerzen-heisst-angebote-und-leistungen-fuer-berlinerinnen-und-berliner-zu-streichen:

Bei der Sozialen Arbeit in Berlin zu kürzen, heißt, Angebote und Leistungen für Berlinerinnen und Berliner zu streichen!

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat in der dritten Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2024 verfügt:

Ab dem 01. Oktober 2024 ist jegliches Verwaltungshandeln, das im Zusammenhang mit der Bewilligung von Zuwendungsbescheiden und dem Abschluss von Zuwendungsverträgen oder Zuschüssen steht und auf eine Auszahlung ab dem Haushaltsjahr 2025 gerichtet ist, zu unterlassen. Die Regelung gilt bis zum 30. November 2024.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin macht auf die daraus folgenden Auswirkungen aufmerksam:

Fehlende Planbarkeit gefährdet die bestehende soziale Infrastruktur: 
Wir fordern dringend alle fördergebenden Stellen des Landes Berlin auf, weiterhin offene Anträge und Bewilligungen zu bearbeiten, auch wenn sie zurzeit nicht beschieden werden dürfen. Andersfalls ist ein weiterer Rückstau in den Verwaltungsabläufen zu erwarten.
Im Umkehrschluss sind ALLE Angebote und Leistungen, die derzeit über Zuwendungen organisiert werden, mit Unsicherheit über die weitere Finanzierung im Jahr 2025 konfrontiert.

Kürzungen in der sozialen Infrastruktur können zu Mehrausgaben führen und die Gesellschaft destabilisieren:
Kürzungen im Bereich der Zuwendungen im sozialen Bereich beträfen eine Struktur mit großer präventiver Wirkung in Berlin. Wer jetzt bei Präventionsangeboten kürzt, hat in Folge immense Kosten für Hilfeleistungen.

Keine weitere Aufstockung der Förderung bedeutet Abbau der Förderung:
Ein Einfrieren der Fördersummen für die soziale Arbeit ist aufgrund der enormen Kostensteigerungen des letzten Jahres schon jetzt eine faktische Kürzung. Gleichzeitig steigt der Bedarf. Wenn Förderungen bei steigenden Kosten gleichbleiben, ist das in der Regel nur durch Personalabbau möglich. Das heißt, die sozialen Leistungen könnten nur noch mit Qualitätseinbußen, in einem geringeren Umfang oder gar nicht mehr erbracht werden.

Absenkung der Standards bedeutet Kürzung der Leistungen:                                
Wenn die Standards im Sozialbereich abgesenkt werden, bedeutet dies eine Einschränkung der Leistungen für Menschen, die sie dringend brauchen. 

Wir fordern die Berliner Politik auf, die Berliner Verfassung umzusetzen und das Subsidiaritätsprinzip einzuhalten!


 

 

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