Ber.trä Eine Information von Georg Classen, Flüchtlingsrat Berlin:
in Berlin und anderswo müssen AsylbLG-Berechtigte vielfach unnötigerweise Notarzteinsätze und ambulante Erste-Hilfe-Leistungen der Krankenhäuser in Anspruch nehmen, da Krankenbehandlungsscheine bisher meist nur anlassbezogen nach Eintritt einer Erkrankung und Nachweis eines Behandlungstermins der Arztpraxis (Terminzettel) im Rahmen einer zusätzlichen Vorsprache des Erkrankten an einem Sprechtag des Sozialamtes erhältlich sind. Der Flüchtlingsrat hat den Senat daher gebeten, mit der AOK über den Berliner Vertrag über "Papierkrankenscheine" nach dem AsylbLG u.a. zu verhandeln Die Senatssozialverwaltung hat nunmehr mit Schreiben vom 02.11.2010 (siehe nebenstehenden Download!) die Sozialämter und das LaGeSo (ZLA/ZAA) mit Schreiben vom 02.11.2010 angewiesen, ab sofort die Krankenbehandlungsscheine den Leistungsberechtigten quartalsweise vorab und nicht erst auf entsprechenden Antrag hin auszuhändigen. Dies dürfte jeweils für alle Familienmitglieder für Arzt- und Zahnbehandlungsscheine gelten. Wir bitten Berliner Beratungsstellen darum, Flüchtlinge auf die Neuregelung hinzuweisen, und uns zu berichten, ob und wie dies in der Praxis funktioniert. Zudem hat Berlin im Bundesrat einen Ergänzungs-Antrag zu einer Hamburger Bundesrats-Initiative gestellt, künftig sowohl §§ 2 AsylbLG als auch 4/6 AsylbLG-Berechtigte in die echte Pflichtkrankenversicherung nach § 5 SGB V einzubeziehen. Mit freundlichen Grüßen Georg Classen
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Downloads: pdf pdf Vereinbarung gem. § 264 Abs. 1 SGB V ... (22.83 kB)
pdf Bremer Modellprojekt Krankenversicherten-Chipkarten ... nach §§ 4 und 6 AsylbLG (248.92 kB)
pdf SenIAS, 02. 11. 2010 - Krankenversorgung nach §§ 4 und 6 AsylbLG (58.85 kB)
pdf Bundesrat, Drs. 673/10 - Gesetzantrag GKV-Einbeziehungsgesetz - GKV-EBG ... (612.33 kB)
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AsylbLG-Krankenscheine künftig quartalsweise vorab
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