Menschen ohne geregelten Zugang zur gesundheitlichen Versorgung können seit dem 15. April 2020 bei allen niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten ambulante medizinische Versorgung in Anspruch nehmen. Damit ist Berlin das einzige Bundesland, indem der Zugang zur hausärztlichen Versorgung so umfassend möglich ist. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat dafür eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der Clearingstelle für nicht krankenversicherte Menschen verhandelt, die im März 2020 unterzeichnet wurde.
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