logo

G-BA - Rückwirkende Anpassung Krankschreibungen wegen leichter Atemwegsbeschwerden – Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie an geltende Verfahrenspraxis angepasst

Der Gemeinsame Bundesausausschuss (G-BA) hat am Freitag in Berlin einen Beschluss zur rückwirkenden Anpassung seiner Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie an die bereits geltende Verfahrenspraxis gefasst. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband hatten am 9. März 2020 in Abstimmung mit dem G-BA anlässlich der gegenwärtigen COVID-19-Ausbreitung eine befristete Regelung in § 31 BMV-Ä vereinbart. Danach kann die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit für Versicherte mit nur leichter Symptomatik in Bezug auf Erkrankungen der oberen Atemwege und ohne Vorliegen eines begründeten Infektionsverdachts auf COVID-19 auch aufgrund telefonischer Anamnese erfolgen. Die Regelung dient der Entlastung der Vertragsarztpraxen sowie der Verhinderung der Ausbreitung des COVID-19-Virus über die Wartezimmer der Arztpraxen.

Zum vollständigen Text:

https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/853/?

 

 

 

Verknüpfte Artikel:

 


Downloads für Mitglieder:

 

 

 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.