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Masterplan Integration und Sicherheit

Pressemitteilung vom 15.03.2016, Presse- und Informationsamt des Landes Berlin

Aus der Sitzung des Senats am 15. März 2016:

Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen, Dilek Kolat, den Entwurf des Masterplans Integration und Sicherheit zur Kenntnis genommen. Dieser führt das Versorgungs- und Integrationskonzept für Asylbegehrende und Flüchtlinge vom 11. August 2015 weiter und ergänzt es. Den Pfad zur erfolgreichen Integration markieren acht Schritte, an denen sich der Masterplan orientiert:

  1. Ankunft, Registrierung und Leistungsgewährung der Geflüchteten
  2. Gesundheitsversorgung
  3. Unterbringung und Wohnraum
  4. Sprach- und Bildungsangebote
  5. Integration in den Arbeitsmarkt
  6. Sicherheit
  7. Integrative und offene Stadtgesellschaft
  8. Aktive Teilhabe der Geflüchteten am gesellschaftlichen und kulturellen Leben.
  9. Für jedes Handlungsfeld beschreibt der Masterplan die zentralen Ziele und Maßnahmen.

Im Jahr 2015 hat Berlin 55.000 Geflüchtete nach der bundesweiten Verteilung neu aufgenommen. Für 2016 geht der Senat von einem ähnlich hohen Zugang wie im gesamten Jahr 2015 aus. Für 2017 und 2018 plant man mit einer Halbierung. Gleichzeitig werden dann aber erheblich mehr Zuzüge von Familienangehörigen und aus anderen Bundesländern als bisher erwartet.

Einzelne beispielhafte Maßnahmen aus dem Masterplan sind:

  • Das neue Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF), in dem alle Bereiche der Ankunft, Leistungsgewährung und Unterbringung zukünftig gebündelt werden, soll am 1. August 2016 den Betrieb aufnehmen.
  • Alle Geflüchteten erhalten bei der Registrierung ein Informationspaket zur Erstorientierung. Es beinhaltet Informationen über die Regeln unseres Zusammenlebens, die wichtigsten Anlaufstellen, Integrationsangebote und Sprachkurse, dazu spezielle Informationen für Frauen und LSBTI. Die Geflüchteten bestätigen Empfang und Kenntnisnahme der Informationen.
  • Die Anreize zur freiwilligen Rückkehr von Ausreisepflichtigen sollen verstärkt, die Zahl der Rückführungen soll erhöht werden, indem die Rückführungskapazitäten ausgebaut werden. Das Verwaltungsgericht richtet zum 1. April 2016 zwei weitere Kammern ein, um die gerichtliche Klärung des Aufenthaltsstatus zu beschleunigen.
  • Der Bedarf an Gemeinschaftsunterkünften wird bis Mitte 2016 weiter steigen. Der Senat rechnet mit mindestens 34.000 Plätzen einschließlich der Plätze in Notunterkünften, die weiterhin benötigt werden. Die Unterbringung in Turn- und Sporthallen soll schnellstmöglich beendet werden.
  • Berlin plant ?über die Stadt verteilt modulare Unterkünfte (MUFs) mit insgesamt 24.000 Plätzen, von denen bis Ende 2016 rund 3.300 nutzbar sein werden.
  • Die Angebote für den Spracherwerb werden stark ausgebaut. Ergänzend zu den Angeboten des Bundes soll jeder Geflüchtete die Möglichkeit zum Spracherwerb bekommen. In die Deutschkurse werden Wertevermittlung, Informationen zur Dualen Berufsausbildung und zu Arbeitnehmerrechten integriert. Neben den allgemeinen Maßnahmen zur Sprachförderung stehen auch berufsbezogene Angebote zur Verfügung. Darüber hinaus wird das Angebot von Alphabetisierungsklassen geprüft.
  • Schrittweise werden „Willkommen in Arbeit“-Büros, die frühestmöglich zu den Themen Bildung und Arbeit beraten, in allen Großunterkünften sowie Integrationsbüros in den kleineren Unterkünften eingerichtet. Zusätzlich unterstützt die mobile Bildungsberatung den Übergang in Bildung und Beschäftigung. Dabei soll ein besonderer Schwerpunkt auf die Ansprache von Frauen gelegt werden. Zusätzlich wird die Anzahl von Integrationslotsen erhöht. Die Jugendberufsagentur wird ihre Beratungsangebote auf Geflüchtete ausweiten.
  • Darüber hinaus werden die Kapazitäten der Ausbildungs- und Berufsinitiative für Geflüchtete ARRIVO Berlin deutlich erhöht. Ziel ist es, systematische Strukturen der Zusammenarbeit der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen mit den Kammern und Verbänden in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit zu etablieren. ARRIVO wird zu einer Dachmarke weiterentwickelt, bei der betriebliche Praxis im Vordergrund steht.
  • Wesentlich ist, die Sicherheit aller in Berlin lebenden Menschen zu gewährleisten. Hierzu muss die Sicherheitsstruktur gestärkt und neu geplant werden. Die Neuangekommenen und ihre Unterkünfte müssen vor fremdenfeindlicher Gewalt geschützt werden. Zum Schutz vor fremdenfeindlicher Gewalt soll eine fundierte und ausgewogene Informationspolitik betrieben werden, um auch der Bildung von Ängsten und Vorurteilen vorzubeugen. Auf der anderen Seite gelingt ein friedliches Zusammenleben nur, wenn die Werte, Normen und Prinzipien des demokratischen Zusammenlebens beachtet werden. Daher soll den Geflüchteten schon am Anfang ihres Aufenthaltes die in Deutschland bestehende Wert- und Rechtsordnung vermittelt werden. Zudem wird der Gefährdung durch einreisende islamistische Gewalttäter begegnet werden.
  • Kapazitätsausbau Schule und Kita: Das Land Berlin baut die Schul- und Kitaplatzkapazitäten zusätzlich zu den Maßnahmen, die aus der wachsenden Stadt resultieren, aus. Für die geflüchteten Schülerinnen und Schüler werden Willkommensklassen und weitere Schulplätze eingerichtet.
  • Schulen unterstützen: Der Senat unterstützt die Stabilisierung der Schulen durch einen Ausbau der Schulsozialarbeit, der Schulpsychologie sowie durch neue Fortbildungsangebote für das pädagogische Personal im Umgang mit Flüchtlingen und ihrer besonderen Lebenslage. Der Senat finanziert bereits 26 zusätzliche Vollzeitäquivalente.
  • Ausbau Familienzentren: Die Familienzentren werden ihre Angebote gezielt für Flüchtlingsfamilien ausbauen. Um Familien an das Angebot der Kindertagesbetreuung heranzuführen, werden sog. Sprungbrettangebote im Vorfeld von Kindertagesbetreuung in ausgewählten Flüchtlingsunterkünften eingeführt. Das pädagogische Personal der Kitas wird mit speziellen Fortbildungen auf den Umgang mit Flüchtlingsfamilien vorbereitet.
  • Studium ermöglichen: Die Anzahl Studierfähiger und Studierwilliger wird auf 10 Prozent bis 20 Prozent geschätzt. Um den Geflüchteten den Zugang zum bzw. einen erfolgreichen Start ins Studium zu ermöglichen, erweitert das Land zusammen mit den Hochschulen Studienkollegs, Sprachkurse, werden Brückenkurse eingerichtet, Mentoring-Programme gestartet und das Beratungsangebot erweitert.

Die Bezirke sind bereits im Erstellungsprozess des Masterplans einbezogen worden. Im nächsten Schritt wird er dem Rat der Bürgermeister vorgelegt. Darüber hinaus soll der Masterplan mit der Stadtgesellschaft diskutiert und weiterentwickelt werden. Dazu ist unter anderem eine stadtweite Integrationskonferenz geplant.

Der Entwurf des Masterplans Integration und Sicherheit steht zum Herunterladen zur Verfügung.

Rückfragen: Presse- und Informationsamt des Landes Berlin, Telefon: (030) 9026-2411

 

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