Mit Rundschreiben informiert der Paritätische Gesamtverband über die Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz). Dabei geht es einerseits darum, bestimmte Formen der Vorpraktika, die Bedingung für die Zulassung zum Studium der sozialen Arbeit sind, nicht unter die Verpflichtung zur Zahlung eines Mindestlohns fallen zu lassen, andererseits aber auch um die Forderung nach einem Mindestlohn in Berufspraktika zur Erhaltung der staatlichen Anerkennung (ErzieherInnen, SozialarbeiterInnen) und in praktischen Zeiten, die Psychologen oder Diplompädagogen in der Weiterbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zurücklegen müssen. |
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