FG StatPflegVers, FG ÄM, FG AK 67, Beratungsträger Der Paritätische Gesamtverband teilt mit: Effektiver Schutz für Frauen und deren Kinder vor Gewalt - Rechtsgutachten bestätigt Handlungspflicht des Bundesgesetzgebers Sehr geehrte Damen und Herren, seit Jahren setzen wir uns gemeinsam mit anderen Wohlfahrtsverbänden und Frauenhauskoordinierung e.V. für eine Verbesserung der Zugänge zum Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder ein. Die Verbesserung scheitert aus unserer Sicht vor allem daran, dass es in den politischen Institutionen bei Bund und Ländern wenig Bereitschaft gibt, die strukturellen Fragen anzugehen. Während der Bund bisher seine Handlungspflicht nur teilweise (aktuell z.B. in Bezug auf eine bundesweite Hotline) anerkennt, führen die unterschiedlichen Finanzierungsstrukturen in den Ländern und Kommunen nach wie vor zu einem erheblich unterschiedlichen Hilfeangebot an die Betroffenen. Für einige Gruppen stehen gar keine Mittel zur Verfügung. Andere Betroffene, die anonymen Schutz weiter entfernt von ihrem Heimatort brauchen, können diesen überregional nicht zeitnah befriedigen. Hier sind häufiger komplizierte Finanzierungsfragen vorab zu klären, oder die Betroffenen müssen mangels Kostenzusage abgewiesen werden. Es mangelt an einem bundesweit wirksamen niedrigschwelligen Angebot, welches einen effektiven Schutz für alle Betroffenen mit ihren Kindern gewährleistet. Nach unserer Auffassung lassen sich diese Probleme am besten mit einer bundeseinheitlichen Regelung lösen, die den Betroffen einen Anspruch auf die erforderlichen Hilfen einräumt, aber auch bundesweit verbindlich die rechtlichen und finanziellen Grundlagen einer stabilen Infrastruktur des Hilfenetzes schafft. Da nach wie vor umstritten ist, ob der Bund aufgrund seiner Kompetenz überhaupt eine Regelung treffen darf, haben wir mit Unterstützung der Kollegialverbände die Expertise von Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms und Prof. Dr. Joachim Wieland, beides renommierte VerfassungsrechtlerInnen, eingeholt. Die Ergebnisse wurden heute der Presse vorgestellt und das Gutachten veröffentlicht. Die Pressemappe mit einer Zusammenfassung, Zahlen und Fakten, sowie das Gutachten finden Sie anliegend. Das Gutachten unterstreicht die staatliche Schutzpflicht und kommt zu dem Ergebnis, dass der Bundesgesetzgeber die Befugnis und die Verpflichtung hat, einen angemessenen Schutz zu gewährleisten. "Die Schutzpflicht verpflichtet den Staat, ausreichende Maßnahmen normativer und tatsächlicher Art zu ergreifen, die dazu führen, dass ein angemessener und als solcher wirksamer Schutz des Lebens erreicht wird" (Rechtsgutachten Schuler-Harms, Wieland, Seite 6). Es genügten nicht schon Maßnahmen, die nicht gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich seien. Antworten auf die Frage, wie ein angemessener und "als solcher wirksamer Schutz" für Einrichtungen zum Schutz gewaltbetroffener Frauen und deren Kinder aussehen müsste, finden Sie im Gutachten auf Seite 8-9. Wir werden die Ergebnisse des Gutachtens in die verbandliche und politische Diskussion um eine Stärkung des Bereiches einbringen. mit freundlichen Grüßen Werner Hesse Gertrud Tacke Geschäftsführer Referat Arbeits- und Zivilrecht |
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