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Der Paritätische Gesamtverband:
zum 15. April 2010 ist das nebenstehend als Download hinterlegte "Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften" in Kraft getreten. Der PARITÄTISCHE hat sich zu dem Gesetzentwurf im Rahmen der ebenfalls nebenstehend als Download hinterlegten Stellungnahme der BAGFW geäußert. Frau Dr. Engler hat die BAGFW in der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zu dem Gesetzentwurf am 09. Februar 2010 vertreten. Schwerpunkt des neuen Gesetzes ist zum einen die Änderung des § 10 b EStG. Sie betrifft die Abziehbarkeit von Spenden an Einrichtungen, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig und dort als gemeinnützig anerkannt sind. Die Änderung war aufgrund der Rechtsprechung des EuGH vom 27. 01. 2009 in der Rechtssache "Persche" (C-318/07) erforderlich und dient der Harmonisierung des § 10 b EStG mit den EU-Vorgaben. Zum anderen wurde § 4 Nr. 11 UStG neu gefasst, der unter bestimmten Voraussetzungen alle Post-Universaldienstleistungen von der Umsatzsteuer befreit. Die Regelung wurde grundsätzlich von der BAGFW begrüßt. Zu kritisieren ist jedoch, dass keine Klarstellung dahingehend erfolgt ist, dass auch Wohlfahrtsmarken zu den von der Umsatzsteuer befreiten Postdienstleistungen zählen. Zudem beabsichtigt die Deutsche Post AG, zukünftig Umsatzsteuer für Mailing-Aktionen bzw. für den Versand von Zuwendungsbestätigungen, die regelmäßig von Spenden sammelnden Organisationen in größeren Mengen versandt werden, zu erheben. Mit freundlichen Grüßen Werner Hesse Dr. Ulla Engler
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Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben ...
- Kategorie: Gesetze & Verordnungen
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