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Regierung beschließt Gesetzentwurf zu Änderungen beim Unterhaltsvorschussgesetz

Ber.träger

Der Paritätische Gesamtverband:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 20.12.2011 wurde der Referentenwurf „zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz)" von der Bundesregierung beschlossen und anschließend dem Bundesrat zugeleitet (Gesetzesentwurf vom 30.12.201, Bundesrat Drucksache 844/11) . Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich um ein Artikelgesetz. Von besonderem Interesse sind dabei die Änderungen im UVG (Artikel 1), Bundeskindergeldgesetz (Artikel 2) sowie dem SGB VIII (Artikel 3).

Die wichtigsten Änderungen des Gesetzesentwurfs sind:

Artikel 1:
§§ 2 (Umfang der Unterhaltsleistungen), 3 (Dauer der Unterhaltsleistungen), 4 (Beschränkte Rückwirkung neu: Beginn des Anspruchs), 6 (Auskunfts- und Anzeigepflicht),7 (Übergang von Ansprüchen auf Berechtigte),9 (Verfahren und Zahlungsweise), 12 (neu Bericht) UVG

Artikel 2:
§§ 5 (Beginn und Ende des Anspruchs) ,6 a (Kinderzuschlag) Bundeskindergeldgesetz

Artikel 3:
§59 (Beurkundung und Beglaubigung) SGB VIII

Der Paritätische hat sich im Rahmen der Stellungnahme der BAG FW zu dem Entwurf kritisch geäußert sowie an dem Gespräch im BMFSFJ am 25.10.2011 teilgenommen. Dabei hat der Paritätische insbesondere seine Kritik an der geplanten Änderung in § 2 Abs. 3 sowie in § 4 angebracht. Von den Änderungen im Hinblick auf den Beginn des Anspruchs auf Leistungen (§ 4) werden vom Gesetzgeber - durch die damit erwartete Entbürokratisierung - Einsparungen von rund 90.000 Euro erwartet.

Mit freundlichen Grüßen
Marion von zur Gathen Franziska Pabst
Abteilungsleiterin Soziale Referentin für Familie Arbeit und Frauen


verknüpfte Artikel:

Referentenentwurf ... Unterhaltsvorschuss-entbürokratisierungsgesetz ...

 

Downloads:

pdf pdf Drs 844/11 (1.19 MB)

 

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