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Referentenentwurf ... Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz ...

Ber.träger

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz) .


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie auf den vorliegenden Referentenentwurf zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz) aufmerksam manchen. Ziel des Gesetzentwurfes ist es in erster Linie, eine Entbürokratisierung beim Unterhaltsvorschussgesetz umzusetzen.
Wesentliche Bestandteile des Gesetzentwurfes sind:

eine Klarstellung, dass Zahlungen des familienfernen Elternteils, die dem Kind zu Gute kommen, anzurechnen sind, auch wenn sie direkt an Dritte gezahlt werden,
eine Klarstellung, dass der Leistungszeitraum von 72 Monaten aus verbraucht wird, wenn die Leistung später mit dem alleinerziehenden Elternteil rückabgewickelt wird,
die Möglichkeit der rückwirkenden Zahlung aufzuheben,
die Auskunftsrechte des Unterhaltsvorschussstellen bzw. der mit Rückgriff befassten Stellen über den familienfernen Elternteil zu erweitern,
einen Kontoabruf im Einzelfall durchzuführen,
eine Klarstellung, dass die Länder dynamisierte Unterhaltstitel erwirken können sowie
den Jugendämtern die Beurkundung aus von übergegangenen Unterhaltsansprüchen zu ermöglichen.


Der Paritätische ist aufgefordert, seine schriftliche Stellungnahme bis zum 12. Oktober 2011 abzugeben und zu einer Besprechung zu dem Thema im BMFSFJ am 25. Oktober 2011 eingeladen.
Die Verbände der BAGFW haben sich auf die Erstellung einer gemeinsamen Stellungnahme verständigt. Ein entsprechender Entwurf wird vom federführenden Verband erarbeitet.

Nach den bisherigen Planungen soll der Referentenentwurf noch im Oktober 2011 vom Kabinett beschlossen und bis Ende des Jahres den ersten Durchgang durch den Bundesrat absolviert haben. Die erste Lesung im Bundestag ist dann für Mitte Januar 2012 vorgesehen, zweite und dritte Lesung sowie der 2. Durchgang durch den Bundesrat sind für Anfang und Ende März 2012 geplant. Das Gesetz soll zum 1. Mai 2012 wirksam werden. Ob sich diese Vorhabenplanung umsetzen lässt, wird auch vom Ergebnis des Beratungsprozesses auf den unterschiedlichen Ebenen abhängen.

Mit freundlichen Grüßen
Marion von zur Gathen
Leiterin Abteilung Soziale Arbeit


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Downloads:

pdf ... Unterhaltsvorschuss-entbürokratisierungsgesetz, 21. 09. 2011 (83.53 kB)

 

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