alle MOen Der Paritätische Gesamtverband: Sehr geehrte Damen und Herren, das Gesetz zur Einführung des Bundesfreiwilligendienstes tritt zum 1.7.2011 in Kraft. Dies ist gleichzeitig der Start für Freiwillige, Einsatzstellen, Träger und Zentralstellen, die den BFD nutzen bzw. anbieten. Darüber hinaus ist die Einführung des Kindergeldanspruches auch im Rahmen des BFD geplant. Dazu besteht politisch Einigkeit auf Bundes- und Länderebene sowie zwischen den beteiligten Ministerien. Mit freundlichen Grüßen, Norbert Struck Juliane Meinhold, |
verknüpfte Artikel: Gesetz zum Bundesfreiwilligendienst vom Bundestag verabschiedet
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- Kategorie: Gesetze & Verordnungen
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