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Start Bundesfreiwilligendienst 1.7.2011 – Gesetz BFD

alle MOen

Der Paritätische Gesamtverband:

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Gesetz zur Einführung des Bundesfreiwilligendienstes tritt zum 1.7.2011 in Kraft. Dies ist gleichzeitig der Start für Freiwillige, Einsatzstellen, Träger und Zentralstellen, die den BFD nutzen bzw. anbieten.
Anbei finden Sie den aktuellen Gesetzestext.

Darüber hinaus ist die Einführung des Kindergeldanspruches auch im Rahmen des BFD geplant. Dazu besteht politisch Einigkeit auf Bundes- und Länderebene sowie zwischen den beteiligten Ministerien.
Eine rechtliche Verankerung wird voraussichtlich im Herbst im Rahmen der Steuergesetzgebung stattfinden.
Die Kindergeldkassen sind vom BMFSFJ bereits angewiesen worden, entsprechende Bescheide auszufüllen, so dass junge Menschen bis 25 auch rückwirkend zum 1.7.2011 Kindergeld im Rahmen eines Bundesfreiwilligendienstes ausgezahlt bekommen.

Mit freundlichen Grüßen,

Norbert Struck                   Juliane Meinhold,
stellv. Abt.ltr.       Ref.für Freiwilligen- und Lerndienste


verknüpfte Artikel:

Gesetz zum Bundesfreiwilligendienst vom Bundestag verabschiedet

 

Downloads:

pdf BFDG vom 28. 04. 2011 (31.18 kB)

 

Downloads für Mitglieder:


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