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Neuer Gesamtvertrag für alle Einrichtungen zwischen der GEMA und der BAGFW ab dem 01.01.2017, Info-Rundschreiben der BAGFW

Die GEMA kündigte im Laufe des Jahres die mit der BAGFW bestehenden Gesamtverträge - betreffend den Bereich Altenhilfe und Müttergenesung - sowie weitere Gesamtverträge einzelner Spitzenverbände für den Bereich Veranstaltungen zum 31.12.2016.

Im Dezember 2016 konnte nun zwischen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) und der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ein neuer Gesamtvertrag einschließlich 4 Tarifvereinbarungen abgeschlossen werden.

(Anlagen 1-5)

Er erfasst damit alle urheberrechtlich relevanten Musiknutzungen in allen Organisationen und Einrichtungsarten der Spitzenverbände der BAGFW, also auch des Paritätischen. Auch die bisher in Gesamtverträgen nicht ausdrücklich erfassten Bereiche wie z.B. die Behinderten- und Jugendhilfe können partizipieren.

Der Gesamtvertrag (Anlage 1) gewährt einen allgemeinen 20 % igen Gesamtvertragsnachlass. Darüberhinaus berücksichtigt die GEMA in Anerkennung der sozialen Belange der Organisationen, die gemeinnützig im Sinne des § 52 AO organisiert sind, einen zusätzlichen Gemeinnützigkeitsnachlass für bestimmte Nutzungen. Er beträgt 25 % bei Musikwiedergaben in Aufenthaltsräumen, Weitersendung, und Telefonwarteschleifen (Tarifvereinbarungen 1, 2, 4); für den Bereich Veranstaltungen beträgt er abweichend 15 % (Tarifvereinbarung Nr. 3)

Der neue Vertrag wird zum 01.01.2017 wirksam.

Unter Einbeziehung der umstrittenen Fragen der Öffentlichkeit der Musikwiedergabe in Aufenthaltsräumen und bei der  Kabelweiterleitung (vgl.

dazu BAGFW-Rundschreiben vom 29.04.2016 zur öffentlichen Musikwiedergabe, unser RS vom 11.05.2016) konnten die Tarifvereinbarungen für den Bereich der Aufenthaltsräume und die Weiterleitung ( Nr. 1 und 2) als Übergangsvereinbarungen (vgl. Präambel im Gesamtvertrag, Seite 4 Mitte) geschlossen werden. Sie führen im Bereich der Aufenthaltsräume in vielen Fällen zur Tarifabsenkung, bei der Kabelweiterleitung zu einer sehr moderaten Steigerung. Wir haben die Erwartung, dass es bis zum Ende der Vertragslaufzeit 31.12.2019 weitere rechtliche Klärungen geben wird, sei es durch Gerichte oder evtl. auch durch die Schiedsstelle. In diesem Zusammenhang sind auch die Sicherungsklauseln, die im Gesamtvertrag Nr. 9 (4) –(7) (Anlage 1) formuliert sind, zu sehen. Der Gesamtverband wird jeweils informieren.

Detailliertere Informationen entnehmen Sie dem anliegenden Informations-Rundschreiben der BAGFW vom 20.12.2016 inklusive der Übersicht über die monetären Veränderungen im Vergleich 2016/2017 und dem Gesamtvertrag einschließlich der Tarifvereinbarungen.

Eine aktualisierte BAGFW - Arbeitshilfe mit weitergehenden Informationen ist für Mitte 2017 in Planung

 

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Downloads:

pdf RS Gesamtvertrag GEMA monetaer vergleich 2016 2017 (137 KB)

pdf RS Gesamtvertrag GEMA final (335 KB)

pdf GEMA Gesamtvertrag 2016 (302 KB)

pdf GEMA Gesamtvertrag Tarifvereinbarung 1 (184 KB)

pdf GEMA Gesamtvertrag Tarifvereinbarung 2 (189 KB)

pdf GEMA Gesamtvertrag Tarifvereinbarung 3 (118 KB)

pdf GEMA Gesamtvertrag Tarifvereinbarung 4 (125 KB)

Downloads für Mitglieder:

 

 

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