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Projektaufruf zur Förderung des Neubaus von Wohnraum für soziale Träger (SIWA-Mittel) startet ab 04.11.2023

Im aktuellen Amtsblatt Nr. 47 vom 3. November 2023 wurden die „Verwaltungsvorschriften für die Durchführung eines Projektaufrufs zur Förderung des Neubaus von Wohnraum für soziale Träger“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen veröffentlicht. Die Verwaltungsvorschriften zum Projektaufruf treten einen Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt (also ab 04.11.2023) in Kraft und gelten bis zum 30.Juni 2024.

Mit dem Projektaufruf werden soziale Träger und andere Vorhabenträger unterstützt Wohnraum für betreute Wohngemeinschaften und Cluster-Wohngemeinschaften für besondere Zielgruppen neu zu schaffen. Insgesamt stehen im Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA) zur Förderung des Baus von Gemeinschaftswohnungen sozialer Träger im Rahmen des Projektaufrufs 3,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Als gemeinschaftlichen Wohnraum werden folgende Wohnformen mit dem Projektaufruf unterstützt:

  • „Betreute Wohngemeinschaften in Mehrzimmerwohnungen mit gemeinschaftlicher Nutzung von Nasszelle, Küche und gegebenenfalls Wohnzimmer.“
  • „Betreute Cluster-Wohngemeinschaften für besondere Zielgruppen, die aus besonderen sozialen oder gesundheitlichen Gründen auf eine Ausstattung der Clusterwohneinheit mit persönlicher Nasszelle und eigenem Küchenbereich angewiesen sind. Eine Betreute Cluster-Wohngemeinschaften ist ein Zusammenschluss mehrerer privater Wohneinheiten mit privater Nasszelle und eigener Küchenausstattung mit Gemeinschaftsräumen, die unmittelbar an die privaten Wohneinheiten der Nutzerinnen und Nutzer anschließen und zugleich der inneren Erschließung dienen.“

Wir freuen uns, dass unsere Forderung zukünftig auch Clusterwohnraum über den Projektaufruf zur Förderung von Neubau für soziale Träger über SIWA-Mittel zu fördern, in der neuen Verwaltungsvorschrift berücksichtigt wurde.

Ebenso begrüßenswert ist die Erhöhung der Zuschüsse. Als Festbetragsfinanzierung werden

  • 30 000 Euro je geschaffenem Wohnplatz einschließlich Gemeinschaftsfläche (zuvor 22.500 €),
  • 20 000 Euro je in der Wohngemeinschaft/Cluster-Wohngemeinschaften geschaffenem Dienstzimmer beziehungsweise Betreuerraum (zuvor 15.000 €) gefördert. Das gilt nicht für Pflege-Wohngemeinschaften.
  • Zusätzlich werden 6 500 Euro (zuvor 5.000 e) je geschaffenem Wohnplatz für uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare, barrierefreie Wohnungen gemäß DIN 18040-2R. gefördert.

Die Förderhöchstsumme je Bauvorhaben beträgt 500 000 Euro.

Weitere Informationen zur Teilnahme, zum Einsatz der Fördermittel, zur Bindung, zur Miethöhe (AV-Wohnen) sind den Verwaltungsvorschriften unter nachfolgendem Link zum Amtsblatt auf den Seiten 4316 bis 4320 zu entnehmen: http://amtsblatt.berlin.de

 

 

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