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Reform der Sicherungsverwahrung - PARITÄTISCHE Stellungnahme

AK 67 + Ber.trä

 

Der Paritätische Gesamtverband:


Sehr geehrte Damen und Herren,

nebenstehend als Download hinterlegt wurde die PARITÄTISCHE Stellungnahme zu dem Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung.

Das Bundesministerium der Justiz hatte neben den Landes-justizverwaltungen und dem Bundesgerichtshof auch Fachkreisen und Verbänden die Möglichkeit einer Stellungnahme angeboten. Die aufgrund der eingegangenen Rückmeldungen überarbeitete PARITÄTISCHE Stellungnahme haben wir heute dem BMJ zur Verfügung gestellt, wobei wir hierin auch auf die Ende August 2010 von Bundes-justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière nachträglich vorgestellten Eckpunkte sowie den Vorschlag der Therapieunterbringung für zu entlassende "Altfälle" eingegangen sind.

Grundsätzlich begrüßt der PARITÄTISCHE, dass nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 eine Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zur Sicherungsverwahrung von der Bundesregierung umgesetzt werden soll. Gleichzeitig bedauert der PARITÄTISCHE jedoch, dass die Chance, die Sicherungsverwahrung als strafrechtliche Maßnahme grundsätzlich zu überdenken, nicht genutzt wird und kommentiert kritisch mehrere Aspekte der vorgeschlagenen Neuregelungen:


Die Beibehaltung der Sicherungsverwahrung („Konsolidierung")

die Beschränkung des Anwendungsbereichs


den Zeitpunkt der Begutachtung und der Gefährlichkeitsprognose

die Einführung der Möglichkeit der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung für Ersttäter

die vorgesehenen Änderungen bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung

die Verlagerung der Frist für die endgültige Anordnung der Sicherungsverwahrung an das Vollzugsende

die Stärkung der Führungsaufsicht und Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung

die Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter in speziellen EInrichtungen (Altfallregelung)

sowie die nachträgliche Sicherungsverwahrung nach dem Jugendstrafrecht

Obwohl der letzte Punkt in dem Diskussionsentwurf des BMJ nicht enthalten ist, sieht der PARITÄTISCHE insbesondere auch hier die Notwendigkeit einer Anpassung der entsprechenden Bestimmungen im Jugendgerichtsgesetz.

Mit freundlichen Grüßen
Jeannette Arenz Eberhard Ewers
Abteilungsleiterin Referent

 

 

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pdf P GV-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes ...Sicherungsverwahrung ... (263.05 kB)


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