Die Beschlussempfehlung bezieht sich auf Änderungen des Berliner Rahmenvertrags: Die Präambel soll eine textliche Erweiterung erhalten. Bei den Modalitäten zur Qualitätsprüfung ist ausdrücklich auch die "Beauftragung Dritter (externe Sachverständige)" als Option benannt. Die Reglungen "Folgen der Prüfung" sind detaillierter beschrieben. Anscheinend sind Prüfergebnisse nicht mehr wie bisher "in der nächstmöglichen Leistungs- und Vergütungsvereinbarung mit Wirkung für die Zukunft zu berücksichtigen"; stattdessen soll eine Kürzung der Vergütungen "für die Dauer der Pflichtverletzung" erfolgen. Der Prospektivitätsaspekt aus § 77 SGB XII soll hier nicht mehr berücksichtigt sein. Des Weiteren wird zum Inhalt der Leistungen nunmehr auch der Begriff "Gesamtplanung" bzw. beim Leistungsumfang "individueller Hilfeplan" als relevanter Aspekt herausgestellt. Für die Paritätischen Mitglieder sind die Informationen nebenstehend abrufbar hinterlegt. |
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KO 75 SGB XII. Beschlussempfehlung 6/2010
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