AK 67 (198)
Innerhalb der UAG hat es eine Verständigung gegeben, sich in kürzeren Sitzungszeiträumen zu treffen, um das Ziel eine entscheidungsreife Vorlage in die nächste Kommissionssitzung 75 einzubringen, noch zu erreichen. Die kurzen Terminsetzungen erschweren die Einbindung aller Beteiligten in den Abstimmungsprozessen. Die VertreterInnen der Praxis werden gebeten, die jeweils zeitnah zur Kenntnisnahme zugeleiteten Informationen „zu verarbeiten" und zu bewerten. Letztendlich würde eine Modifikation der Leistungstypen für alle Leistungserbringer verbindlich sein. Insofern ist es unbedingt erforderlich, dass die Nachvollziehbarkeit der Beschlusslagen zu jedem Zeitpunkt gewährleistet ist. Aus paritätischer Sicht müssen die innerverbandlichen Abstimmungsprozesse in dem Zeitrahmen berücksichtigt werden.
Die Informationen über den Sitzungsverlauf am 19.10.09 sind für die paritätischen Leistungserbringer nebenstehend als Download hinterlegt. |
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UAG § 67. Informationen aus dem Arbeitstreffen vom 19.10.09 (11.49 kB)
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UAG § 67. Bericht aus dem Arbeitstreffen am 19.10.09
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