logo

Das zuwendungsrechtliche Besserstellungsverbot - eine Handreichung des Paritätischen Gesamtverbandes

Erhalten gemeinnützige Träger in Deutschland staatliche Zuwendungen, unterliegen sie möglicherweise dem Besserstellungsverbot und dürfen deshalb ihre eigenen Beschäftigten nicht besser stellen als vergleichbare Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

Doch in welchen Fällen gilt das Besserstellungsverbot tatsächlich? Wo ist es geregelt? Was bedeutet es genau? Welche Personalkosten müssen womit verglichen werden? Gibt es Ausnahmen? Behindert das Besserstellungsverbot eine echte Tarifbindung? Oder steht umgekehrt eine Tarifbindung der Anwendung des Besserstellungsverbotes entgegen? Was passiert, wenn das Verbot nicht eingehalten wird?

Das sind Fragen, mit denen sich jeder Zuwendungsempfänger auseinandersetzen muss. Der Paritätische Gesamtverband hat nun eine Handreichung erstellt, um seinen Mitgliedern eine erste Orientierung im Dickicht der zahlreichen Regelungen zu geben. Diese ist dieser Fachinformation in der Anlage beigefügt.

Dokumente zum Download

pdf Besserstellungsverbot Handreichung (1.03 MB)

Kontakt

Anuschka Novakovic

Referentin für die Grundlagen der Finanzierung

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

030 24636-430

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.